1755

Der Landesgrundgesetzliche Erbvergleich (LGGEV) des Herzogs Christian Ludwig II. wird als umfangreichstes Gesetzeswerk des Landes eingeführt und kurz darauf auch im Strelitzer Landesteil ratifiziert. Der Vergleich kommt einer Kapitulation der Herzöge gegenüber den Landständen gleich. Damit wird auch die Leibeigenschaft weiter verfestigt und die Landstände sichern ihre Macht für die nächsten 200 Jahre.