1867
Der Norddeutsche Bund avanciert vom Militärbündnis zur Konföderation. Am 12. Februar wird der konstituierende Reichstag gewählt und am 24. Februar in Berlin von König Wilhelm I. von Preußen eröffnet, am 16. April nimmt der Reichstag die Norddeutsche Bundesverfassung an, die am 24. Juni verkündet wird und am 1. Juli in Kraft tritt. An diesem Tag treten die beiden Großherzogtümer Mecklenburgs dem Norddeutschen Bund bei.
Da das Glücksspiel in diesem Staatenbund verboten ist, werden gegen den Willen des Großherzogs am 1. Oktober die Spielbanken geschlossen. Damit fallen 30.000 Taler pro Jahr für die Finanzierung des Seebades weg. Um diesen Ausfall zu kompensieren, müssen neue Kapazitäten geschaffen werden, um die Besucherzahlen mindestens zu verdreifachen.
Der Großherzog beauftragt das Berliner Architekturbüro Kayser & Großheim mit einer Studie. Die Berliner schlagen eine exzessive Vergrößerung des Seebades am Heiligen Damm und den Umbau zum „Schloss am Meer“ vor.
Teile des Berliner Planes werden umgesetzt aber finanziell ist nicht einmal ein Viertel davon zu bewältigen.
Der Fotograf Benjamin Beckmann lässt sich am Heiligen Damm nieder.
Für sein Atelier wird an den Kolonnaden ein kleiner Anbau errichtet.
Am Badehaus wird ein Wasserspeicher angebaut.
Der Professor für Germanistik und Ästhetik an der Universität Rostock, Verfasser der Erzählungen „Kriemhild“ und „Am Heiligen Damm“, Mitherausgeber der „Mecklenburgischen Blätter“ und langjährige Direktor des Burgtheaters Wien, Prof. Christian Wilbrandt, stirbt am 25.06. in Doberan. Friedrich Franz II. hatte den linksliberalen Politiker am 07.07.1852 aus dem Universitätsdienst relegiert, weil er sich an der Revolution beteiligt hatte. 1853 wurde Wilbrandt inhaftiert und kam 1855 gegen Zahlung einer Kaution aus der U-Haft in Bützow frei.
Vergleich:
In Brighton entsteht mit dem West pier ein zweites Pier.