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Wie läuft der Ostsee-Urlaub 2021 in MV und Bad Doberan-Heiligendamm?

Endlich dürfen wir wieder Gäste empfangen und verwöhnen. Seit 28. Mai dürfen Einheimische wieder zu uns kommen und ab 4. Juni auch Gäste aus ganz Deutschland. Ab 11. Juni ist dann auch ein Tagesausflug nach Mecklenburg-Vorpommern wieder möglich. Einiges ist anders als sonst und manches muss man beachten. Hier gibt es Infos für die richtige Vorbereitung auf den Urlaub in Mecklenburg-Vorpommern am Beispiel Bad Doberan-Heiligendamm.

DIESER BEITRAG WURDE AM 02.06.2021 VERÖFFENTLICHT.
DEN LETZTEN AKTUELLEN STAND FINDEN SIE HIER:

https://erstes-seebad.de/corona-aktuell-das-ist-der-letzte-stand/

 

Was bei der Anreise zu beachten ist

Wer zu uns kommt, braucht einen tagesgültigen negativen Corona-Test. Tagesgültig heißt, er darf nicht älter als 24 Stunden sein. Überall akzeptiert wird eine Bescheinigung über einen PCR-Test, wie es ihn im Testzentrum (am Ende der Seite gibt es eine Übersicht unserer Testzentreen) gibt. Selbsttests sind nicht vom Gesetzgeber verboten, wegen der schlechten Nachweisbarkeit sollten Sie aber vorher Ihren Gastgeber fragen, ob er einen mitgebrachten Selbsttest akzeptiert oder ob man auch vor seinen Augen einen Test machen kann.

 

Testpflicht auch für Tagesgäste

Die Testpflicht gilt nicht nur für Gäste mit Unterkunft, sondern auch für alle, die einen Tagesausflug nach Mecklenburg-Vorpommern machen. Kontrolliert wird stichprobenartig und im ungünstigsten Fall schon an der Landesgrenze. Verstöße

 

Ausnahmen für Geimpfte und Genesene

Grundsätzlich muss jede Person einen negativen Test vorweisen können. Ausgenommen sind Kinder bis 6 Jahre. Wer vor mehr als 14 Tagen vollständig geimpft ist, kann sich mit dem Impfpass ausweisen und braucht keinen Test.

 

Vorsicht in MV: Genesene müssen geimpft sein!

Wer seit mindestens 4 Wochen, aber nicht länger als 6 Monate genesen ist, kann sich mit einem Attest des Hausarztes oder behandelnden Arztes ausweisen. Das reicht aber in Mecklenburg-Vorpommern nicht aus: Zusätzlich muss der Genesene seit mindestens 14 Tagen seine Zweitimpfung bekommen haben. Man muss also genesen UND geimpft sein. Das ist nur in MV so definiert.

Wichtig: Geimpfte mit Symptomen sind nicht von der Testpflicht befreit

 

Für Kinder gilt nur die Testpflicht

Geimpfte und Genesene können sich von im selben Haushalt lebenden Kindern bis 18 Jahre begleiten lassen. Kinder zwischen 6 und 18 Jahre, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen aber bei der Einreise ein tagesaktuelles Schnell- oder Selbsttestergebnis mitführen, auch wenn sie im eigenen Haushalt leben. Kinder unter 6 Jahren müssen weder geimpft noch getestet sein, noch brauchen sie einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

 

Personalausweis nicht vergessen!

Außer dem Impfausweis oder dem Attest müssen Sie auch den Personalausweis zeigen.  

 

Wo sonst noch Tests nötig sind

In ganz Deutschland gilt die Testpflicht auch in anderen Bereichen, die zuhause Alltag sind, aber im Urlaub trotzdem dazu gehören. Keine Tests braucht man beim Einkaufen und da ist es egal, ob es der kleine Laden zum Stöbern oder der große Supermarkt ist. Auch in Tankstellen, Apotheken, Presseshops, Tabakläden, Blumengeschäften und beim Bäcker oder Fleischer an der Theke braucht man nur einen chirurgischen Mund-Nasenschutz und keinen Test.

 

Wo Maskenpflicht besteht

Die „Maske“ – also einen Mund-Nasen-Schutz – muss auch im Urlaub griffbereit sein. Wenn Sie sich im Hotel oder auch im Ferienwohnungskomplex bewegen, brauchen Sie einen Mund-Nasen-Schutz. Für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen oder auf Grund einer Behinderung von der Maskenpflicht befreit sind, gilt sie auch dort nicht, wo allgemein Maskenpflicht besteht.

 

Öffentliche Verkehrsmittel – auch im Molli

In öffentlichen Verkehrsmitteln muss es sogar eine FFP2-Maske oder KN95-Maske sein und die muss schon beim Erreichen der Haltestelle auf Mund und Nase sitzen, sofern dort keine 1,50 Meter Abstand zwischen den einzelnen Fahrgästen möglich ist. Die chirurgische Maske reicht nicht. Eine Ausnahme bilden Kinder: Bis 6 Jahre besteht keine Pflicht für eine Mund-Nasenbedeckung, sondern die Empfehlung dazu. Von 6 bis 17 Jahre reicht eine medizinische bzw. chirurgische Maske und von 17 Jahren an muss dort, wo eine FFP2-Maske Pflicht ist, diese auch getragen werden.

Gut zu wissen: Auch das Taxi und der Molli sind öffentliche Verkehrsmittel und wenn Sie bei Leuten mitfahren, die nicht zum eigenen Haushalt gehören – z.B. wenn der Gastgeber Sie abholt – dann brauchen auch alle Insassen einen Mund-Nasen-Schutz. Auch auf Parkplätzen besteht Maskenpflicht.

 

Körpernahe Dienstleistungen

Darüber hinaus gilt die Maskenpflicht bei Anbietern körpernaher Dienstleistungen, wie dem Frisör, Kosmetik- oder Tattoostudio und überall, wo Publikumsverkehr besteht. Bei uns sind das z. B. das Rathaus, die Touristinformation, das Doberaner Münster, die Galerie im Roten Pavillon und natürlich alle Geschäfte, Shops, Gaststätten, Apotheken, Poststellen und wo man es von zuhause aus kennt. Gottesdienste und jegliche Veranstaltungen in geschlossenen Räumen fallen ebenfalls unter die Maskenpflicht.

 

Parkplätze

Wie schon erwähnt, besteht auf Parkplätzen auch eine Maskenpflicht. Das betrifft aber nur Parkplätze, wo der Eigentümer es per Hausrecht einfordert. Bitte achten sie auf die Schilder.

 

Was am Strand und auf öffentlichen Plätzen gilt

Eine Maskenpflicht auf öffentlichen Plätzen gibt es in Bad Doberan-Heiligendamm derzeit nicht. Da sich das durch Verordnungen ändern kann, sollten Sie die Augen nach Schildern offen halten. Bisher waren die Mollistraße und der Bereich um den Marktplatz Zonen mit Maskenpflicht. Auch in Heiligendamm im Bereich der Promenade und des Strandes ist so eine Verordnung nicht auszuschließen.

Bis jetzt darf man aber ohne Maske am Strand liegen – zu beachten sind jedoch 1,5 Meter Abstand zum nächsten Gast. In Strandkörben besteht meistens Maskenpflicht, weil diese auf einem kleineren Streifen enger beieinander stehen und die Strandkorbvermieter sich nicht über ihren zugewiesenen Strandabschnitt hinaus vergrößern dürfen. Das ist nicht überall gleich geregelt – fragen Sie am besten vor der Ausleihe nach.

Es gibt in Heiligendamm keine Strandampel, keine getrennten Hin- und Rückwege, keine Abstandsmarkierungen und keine Einweiser oder Aufpasser. Jedoch gibt es von Mai bis Oktober Strandvögte, die zusammen mit der Wasserwacht ein Auge auf das Strandgeschehen haben. Außerdem macht die Bäderpolizei zu Stoßzeiten entlang der Küste Kontrollen und kann Strandzugänge zeitweise sperren, wenn schon zu viele Menschen am Strand sind.

Bitte beachten und respektieren Sie die Strandabschnitte für Textil, FKK, Sport und Hundestrand. Die Strandvögte werden Sie im FKK-Bereich bitten, sich zu entkleiden oder den Strandabschnitt zu wechseln oder umgekehrt im Textilbereich auf die Pflicht zur Bedeckung des Intimbereiches hinweisen. Außerdem werden sie dafür sorgen, dass sich Hunde nur am Hundestrand aufhalten und dorthin der Weg auf dem Deich und nicht entlang des Strandes genutzt wird.

 

Ausflüge während des Urlaubs

Wenn Sie nach Mecklenburg-Vorpommern kommen, dürfen Sie sich im Land auch frei bewegen. Es können jedoch Einreisebeschränkungen für Kreise ausgesprochen werden, in denen drei Tage infolge eine Corona-Inzidenz von 150 überschritten wird. Die Einreise ist dann nur noch mit einem triftigen Grund gestattet. Aktuell betrifft das jedoch keinen Kreis und keine Stadt in Mecklenburg-Vorpommern.

 

Was Sie unbedingt dabei haben sollten

Egal, wo Sie hin wollen – fast überall müssen die Betreiber Ihre Daten aufnehmen, um sie zwecks Kontaktverfolgung im Infektionsfall an das Gesundheitsamt weiterzuleiten. Viele haben einen QR-Code für die LUCA-App und die CORONA-App angebracht, manche arbeiten mit Zetteln. Es empfiehlt sich also, im Urlaub die LUCA-App oder CORONA-App installiert zu haben – und bei uns kann auch mit der Easypark-App das Parken bezahlt werden. Ein eigener Stift sollte wie die Maske und der Impfpass oder das Attest und der Personalausweis auch immer dabei sein.

 

Wo Sie sich testen lassen können

Einige Gastgeber bieten Tests als Service an, aber die meisten Gäste werden sich im Testzentrum testen lassen müssen. Eine Übersicht über unsere Testzentren finden Sie hier:

Wo man in Bad Doberan einen Schnelltest machen kann: Corona-Testzentren in MV

 

Weitere Informationen:

Corona-FAQ des Landes Mecklenburg-Vorpommern:
https://www.mv-corona.de/corona-faq

Corona-FAQ des Norddeutschen Rundfunks:
https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Fragen-und-Antworten-Tourismus-und-Besuche-in-MV,coronavirus3270.html

letzte Aktualisierung: 01.08.2021

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