Coronatest-Pflicht unzulässig: Gericht kippt Beherbergungsverbot in Mecklenburg-Vorpommern
20.10.2020
Noch bevor es beschlossen werden kann, hat das Oberverwaltungsgericht Greifswald das Beherbergungsverbot gekippt. Mindestens drei Eilverfahren – darunter zwei von Hoteliers hatte das OVG zu bearbeiten. Es hat dem Antrag der Kläger stattgegeben.
Dabei ging es um §5 Abs. 2 der Verordnung. Die dortige Regelung besagt, dass Urlauber aus Risikogebieten nur mit einem negativen Testergebnis nach Mecklenburg-Vorpommern einreisen dürfen. Ausnahmen sollten Pendler, Polizisten, medizinisches Personal, Abgeordnete und einige andere bilden. Genau diese Ausnahmen waren dem Gericht ein Dorn im Auge. Warum sollen Urlauber gefährlicher sein, als Pendler & Co.? Das habe die Landesregierung nicht überzeugend darlegen können.
Landesregierung nimmt das Urteil an. Ohne Wenn, mit Aber.
Minister Harry Glawe verweist aber auch die Pflicht zur Abgabe einer Gesundheitserklärung im Beherbergungsbetrieb. Außerdem „muss“ wer sich nicht gesund fühlt, einen Test beim Arzt machen, wird der Minister sinngemäß zitiert. Auf welcher Grundlage er das „muss“, bleibt offen.
Die Landesregierung akzeptiert das Urteil. Das Land hatte wohl eine neue Strategie für Schnelltests diskutiert, die aber wegen fehlender Kapazitäten nicht umgesetzt werden könne. Glawe resümiert, dass zu viele Ausnahmen gemacht worden sein. Das könnte aber auch bedeuten, dass man es noch einmal mit weniger Ausnahmen versucht.
Corona-Gipfel wegen Corona-Fall abgesagt
Vorerst ist aber der Corona-Gipfel in Schwerin geplatzt – wegen eines Coronafalls in der Staatskanzlei. Also dort, wo die Ministerpräsidentin ihre Gesundheit fürchten muss. Manuela Schwesig gehört nach einer überstandenen Krebserkrankung zur Risikogruppe. Als sie sich entschied, sich nicht wegen Corona zurückzuziehen, begründete sie es damit, für die Menschen im Land da sein zu wollen.
Einreiseverbot für Tagesgäste aus Risikogebieten bleibt bestehen
Nicht angetastet wird das bestehende Einreiseverbot für Tagesgäste aus Risikogebieten. Wer also z.B. aus Berlin aus touristischen Gründen nach Mecklenburg-Vorpommern will, muss weiterhin wenigstens eine Übernachtung nachweisen können. Der für Ferienvermieter ruinöse Trick mit der Buchung und dem anschließenden Storno und dem Vorzeigen der nicht mehr gültigen Buchungsbestätigung funktioniert nicht mehr.
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