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Landkreis Rostock vor Corona-Warnstufe Rot Plus (Mitteilung des Landkreises)

Mitteilung des Landkreises Rostock vom 03.12.2021:

Landkreis Rostock erreicht Warnstufe ?Rot Plus?

Seit einer Woche befindet sich der Landkreis Rostock auf der Corona-Ampel rot. Damit geht der Landkreis in die Warnstufe „Rot Plus“. Einrichtungen aus den Freizeitbereichen und der Kultur müssen ab dem 4. Dezember schließen.

Der Landkreis Rostock befindet sich seit sieben aufeinanderfolgenden Tagen (seit dem 26.11.2021) in der Stufe „Rot“ der risikogewichteten Einstufung gem. § 1 Abs. 2 der Corona-Landesverordnung MV. Damit geht der Landkreis Rostock als weiterer (zweiter) Landkreis in Mecklenburg-Vorpommern in die Warnstufe „Rot Plus“.

Aufgrund der derzeitigen Infektionslage droht mit einer aktuellen Hospitalisierungsinzidenz und einer ITS-Auslastung der Stufe „Rot“ sowie einer täglich steigenden 7-Tages-Inzidenz (Stand 3.12.2021, 11:00 Uhr: 498 ) eine Überlastung des Gesundheitssystems.

Dies hat laut Corona-Landesverordnung weitreichende Schließungen in den Bereichen Freizeit und Kultur zur Folge: 

  • Kino, Theater, Konzerthäuser, Opern, Diskotheken und Clubs sowie ähnliche Einrichtungen
  • Proben und Auftritte von Chören und Musikensembles
  • Besuch und Durchführungen von Zirkussen und Volksfesten (auch Weihnachtsmärkte)
  • Schließungen von Freizeiteinrichtungen von tourismusaffinen Dienstleistungen (im Innenbereich), Indoorspielplätze
  • Schwimm- und Spaßbäder auch in Beherbergungsbetrieben
  • Trainings-, Spiel- und Wettkampfbetrieb im Freizeit-, Breiten-, Behinderten-, Gesundheits- und Nachwuchsleistungssport (Sportbetrieb)
  • Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen
  • Tanzschulen, Tanzveranstaltungen, soziokulturelle Einrichtungen
  • Sexuelle Dienstleistungen
  • Durchführung von Sportveranstaltungen mit Zuschauenden 

Die oben genannte Aufzählung gibt einen Überblick. Rechtlich maßgebend und bindend sind die Corona-Landesverordnung sowie das Bundesinfektionsschutzgesetz in der jeweils geltenden Fassung. 

Weiterhin ist gemäß der Corona-Landesverordnung MV der Zutritt für Publikumsverkehr zu den Außenbereichen von Einrichtungen und Angeboten von kulturellen Ausstellungen, Museen, Freizeitparks, Zoos, Tier- und Vogelparks und Botanische Gärten ausschließlich für geimpfte und genesene Personen möglich.

 Diese Bestimmungen gelten ab dem 4.12.2021. Sie gelten bis zum Ablauf des 15.12.2021

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