Warnstufe orange: Das gilt jetzt im Landkreis Rostock
16.11.2021
Die Corona-Ampel MV ist im Landkreis Rostock auf orange. Das bedeutet, dass ab heute Einschränkungen im Landkreis gelten. Hier ist ein Überblick:
Die 7-Tage-Inzidenz liegt im Landkreis Rostock bei 42,4. Die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (also die Zahl der wegen Corona-Infektionen belegten Betten) beträgt 1,4. Die Auslastung der Intensivbetten liegt bei 6,8%. Insgesamt ist es ein niedriges Infektionsgeschehen, das kontrollierbar ist. Damit es kontrollierbar bleibt, sollen folgende Maßnahmen ergriffen werden:
Es gilt in bestimmten Bereichen die 2G-Pflicht:
im Kino, Theater, Konzerthäuser, Opern, kulturelle Ausstellungen, Musseen, etc., Gaststätten, Bibliotheken, Archiven, Chöre und Musikensembles, Freizeitparks (Schausteller), Zirkusse, Zoos, Tier- und Vogelparks, botanische Gärten. Indoorspielplätze, Indoorfreizeitaktivitäten. Schwimm- und Spaßbäder, vereinsbasierter Sportbetrieb für Personen ab 18 Jahren, Profisport-Zuschauende, Fitnessstudios, Tanzschulen, Spielhallen, Spielbanken etc., soziokulturelle Zentren
In anderen Bereichen, in denen noch keine 2G-Pflicht besteht, wie körpernahe Dienstleistungen, gilt die 3G-Regel (Geimpft, Genesen, Getestet).
Den Bürgerinnen und Bürgern wird empfohlen, sich vor privaten Zusammenkünften zu testen (Schnell- oder Selbsttest). Dies gilt insbesondere für nicht vollständig geimpfte oder genesene Personen.
Insbesondere Bürgerinnen und Bürgern, die nicht vollständig geimpft oder von einer Covid 19-Erkrankung genesen sind, wird empfohlen, bei privaten Zusammenkünften in der Öffentlichkeit und in geschlossenen Räumen die Zahl der Menschen, mit denen sie Kontakt haben, möglichst gering und den Personenkreis konstant zu halten.
Den Bürgerinnen und Bürgern wird empfohlen, in Innenräumen generell eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen und auch im Freien überall dort, wo der Abstand nicht eingehalten werden kann.
An Schulen hat jede Person, die sich in einem Schulgebäude oder in und auf schulischen Anlagen aufhält, eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
Vollständig geimpfte Personen, genesene Personen und Kinder unter 7 Jahren sind von der Testpflicht befreit, wenn sie einen Nachweis erbringen.
Bitte informieren Sie sich auch unter https://www.mv-corona.de/corona-faq