1952

Am Südrand Bad Doberans entsteht eine Siedlung der Maschinen-Traktoren-Station (MTS-Siedlung) und das Haus Am Markt 8 wird umgebaut. Das Logierhaus wird zum Kurhaus und erhält einen Anbau zum Hof. Einige der Nebenbauten werden abgerissen, andere umfunktioniert, u. a. für Wohnzwecke.
Am 23. Juli tritt das Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der DDR in Kraft und überträgt die verbliebenden Aufgaben der Länder an die neu geschaffenen Bezirke. Mecklenburg wird in die drei Bezirke Rostock, Schwerin und Neubrandenburg aufgeteilt, wobei Bad Doberan zum Ostsee-Bezirk Rostock gehört und das Kfz-Kennzeichen „A“ bekommt.

Bad Doberan wird in Folge dessen am 25. Juli Kreisstadt des 550 Quadratkilometer großen und 49.700 Einwohner zählenden Kreis Bad Doberan.

Damit die Stadt- und Landbevölkerung sich einander näher kommen, organisiert der FDGB-Feriendienst Besuche der Landarbeiter in den Städten. In Rostock verweilen vom 7. bis 15. Januar insgesamt 20 Landarbeiter aus verschiedenen Regionen der DDR. Sie besichtigen die Stadt und ihre Großbaustellen, nehmen an Konzerten, Theatervorstellungen und Kunstausstellungen teil. Obwohl sie eigentlich nur die Bezirksstädte besuchen, werden ihnen auch Heiligendamm und Bansin (Usedom) gezeigt.

Ehm Welk und Hans Grünberg vermitteln dem gesundheitlich angeschlagenen Kollegen Paul Rilla eine Wohnung im Haus Oerden in der Dammchaussee 34.

Die Mollitrasse wird bis 1954 zur Lehrstrecke für angehende Eisenbahner.
Arthur Bengelsdorf wird neuer Direktor der Goethe-EOS.

Am 23. April findet das Treffen der Pfarrfrauen des Kirchenkreises statt. Im Mai wird die Glockenweihe für die aus dem Kontingent der Landeskirche durch den Oberkirchenrat sanierte Glocke der Friedhofskapelle geweiht, zu Karfreitag wird die Matthäus-Passion von Heinrich Schütz gespielt und zum Volksmissionsfest tritt die Spielschar in Güstrow auf, während in Bad Doberan Chormusik mit Werken aus 4 Jahrtausenden gespielt wird. Wegen der Maul- und Klauenseuche (MKS) müssen kurzzeitig kirchliche und öffentliche Einrichtungen geschlossen bleiben.