Lockerungen vom Lockdown: Einige Geschäfte dürfen wieder öffnen
15.04.2020
Bundeskanzlerin Angela Merkel hat in der heutigen Pressekonferenz erste Lockerungen verkündet. Die genaue Umsetzung obliegt den Ländern, aber im Grunde gelten ab dem 20. April diese Regelungen:
Kontaktsperre verlängert, Abstand bleibt
Die Kontaktsperre wird bis zum 3. Mai 2020 verlängert. Weiterhin gilt der Mindestabstand von 1,5 Metern.
Mundschutz empfohlen
Wo sich der Mindestabstand nicht einhalten lässt, wird ein Mundschutz empfohlen. Das muss kein professioneller sein, man sollte ihn nur täglich waschen und im Backofen erhitzen. Zwar schreibt das Gesetz den Mundschutz nicht vor, aber er kann zur Bedingung werden, um am ÖPNV teilnehmen zu können. Auch können Händler den Mundschutz zur Bedingung machen.
Geschäfte dürfen wieder öffnen
Die Bundesregierung erlaubt Geschäften bis 800 Quadratmetern Ladenfläche eine Öffnung, wenn sie ein Konzept haben, um den Abstand und die Desinfektion zu gewähren. Auf 20 Quadratmetern soll sich nur eine Person zur Zeit aufhalten. Die Länder können diese Regelung abwandeln – es bleibt also abzuwarten, welche Regelung das Land Mecklenburg-Vorpommern letztlich erlässt. Klar ist, dass bei Verstößen Strafen drohen. Unabhängig von der Größe dürfen Buchhändler und Fahrradhändler (also jetzt auch die ohne Werkstatt) öffnen.
Gastronomie und Tourismus müssen weiter warten
Die Gaststätten, Bars, Kneipen, Discoetheken etc. bleiben weiterhin geschlossen. Lieferdienste und Selbstabholung sind weiterhin erlaubt, über Möglichkeiten zum Aufenthalt im Außenbereich wurde gesprochen, aber noch nichts beschlossen. Beherbergung darf nach wie vor nicht touristischen Zwecken dienen.
Große Veranstaltungen bleiben bis Ende August tabu
Konzerte und Großveranstaltungen dürfen bis zum 31.08.2020 nicht stattfinden. Schon im Vorfeld hatten Kühlungsborn und Rostock ihre Großveranstaltungen abgesagt, darunter auch die 30. Hanse Sail. Alle Konzerte und Großveranstaltungen in Bad Doberan bleiben auch bis zu diesem Tag abgesagt. Fußballspiele sind als Geisterspiele ohne Publikum erlaubt.
Schulen und KITAS bleiben zu
Bis zum 3. Mai ändert sich bei Schulen und Kindertagesstätten nichts. Sie bleiben bis auf die Notbetreuung geschlossen. Was danach wieder öffnet, entscheiden die Länder. Der Vorschlag lautet, die Abschlussklassen wieder zur Schule zu schicken, um die Prüfungen und Abschlüsse zu gewährleisten und die oberste Stufe der Grundschule wieder zur Schule zu schicken. Dazu braucht es aber Konzepte, um die Abstandsregelung im Unterricht und auch den regelkonformen Schulbusbetrieb zu gewährleisten. Diese Zeit brauchen die Schulen, Behörden und Länder. Die Kindertagesstätten und Unterstufen sollen erst in einem späteren Schritt wieder zur Schule dürfen. Ein Gedanke war, sie erst an die Hygienemaßnahmen und Abstandsregelung zu gewöhnen.
Das Land muss noch entscheiden
Die Details der Regelung können von Land zu Land unterschiedlich sein. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder hat angekündigt, dass sein Land auf Grund der hohen Infektionsrate an strikten Maßnahmen festhält, während weniger stark betroffene Länder die Regeln lockerer umsetzen könnten. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es zwar die wenigsten Infektionen in ganz Deutschland, aber es gibt auch nur nicht einmal so viele Intensivplätze, wie jetzt Corona-Patienten. Wären also alle Fälle schwer, wären die medizinischen Kapazitäten aufgebraucht. Es ist weiter mit einem Anstieg der Infektionen zu rechnen und darum ist es unwahrscheinlich, dass MV jetzt noch Touristen ins Land lässt. Egal, ob sie das Virus mitbringen und hier verteilen oder sich hier anstecken und ins Krankenhaus müssen – für mehr, als die Einheimischen reichen die medizinischen Kapazitäten im Land nicht und demografisch leben in M-V sehr viele Risikopatienten. Die Entscheidungen des Landes werden in Kürze folgen und sind dann hier nachzulesen.
Alles hängt vom Erfolg ab
Dass diese Maßnahmen überhaupt möglich sind, liegt an der Entwicklung der Infektionsrate. Bleibt diese weiterhin auf diesem Niveau oder sinkt sie, sind auch weitere Lockerungen möglich. Die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten wollen im 14-Tage-Turnus das weitere Vorgehen beraten.