Spezial

MV-Plan: Die Lockdown-Lockerungen für Mecklenburg-Vorpommern im Detail

16.04.2020

Zwei Pressekonferenzen wurden mit Spannung erwartet: Gestern die der Bundeskanzlerin Angela Merkel, heute die der Ministerpräsidentin Manuela Schwesig. Nun stehen die Details zum „Mecklenburg-Vorpommern-Plan“, der morgen beschlossen werden soll. Hier gibt es die wichtigsten Punkte des MV-Plans im Überblick:

 

Grenzen bleiben zu, Kontaktverbot bleibt bestehen

Die wichtigste Nachricht für das Tourismusland im Nordosten ist, dass sich nichts am „Einreiseverbot“ ändert und auch die Beherbergungsbetriebe keine touristischen Angebote machen dürfen. Weiterhin darf also nur nach Mecklenburg-Vorpommern einreisen, wer hier seinen ersten Wohnsitz hat oder arbeitet. Das OVG Greifswald stellte gerade noch einmal fest, dass der Zweitwohnsitz und selbst das Jagdrevier in MV keine Ausnahmen bilden. Nur die Kernfamilie – Eltern, Großeltern, Kinder und eingetragene Lebenspartner – dürfen besucht werden. Einen entsprechenden Nachweis ist der Besucher selbst schuldig. Im Familienstammbuch finden sind die nötigen Unterlagen.

Großveranstaltungen werden abgesagt

Bis 31. August dürfen keine Großveranstaltungen stattfinden. Manuela Schwesig nannte 1000 Personen als Richtzahl, aber sie könnte auch darunter liegen. Kleine Veranstaltungen können mit Auflagen (besonders zur Abstandsregelung) stattfinden. Die Hansestadt Rostock hat bereits vor dem Beschluss die Hanse Sail abgesagt. Auch der Molli-Lauf am 1. Mai, der Bikergottesdienst am 10. Mai, der Sandburgenwettbewerb am 1. Mai, die Techniker Beach Tour, das Ostsee-Open-Air und das Plein Air in Kühlungsborn  wurden schon vor den neuen Maßnahmen abgesagt. Seniorentage, Mühlentag, Maifeste und Pfingstfeste finden nicht statt. Die Störtebeker-Festspiele wurden abgesagt, Fusion findet nicht statt, der Festspielfrühling der Festspiele MV nicht und die Jugendsportfestspiele ebenso wenig. Die ZAPPANALE-Veranstalter hatten erst noch den heutigen Tag abgewartet und werden ihre Entscheidung mitteilen.

Gastronomie weiterhin nur to go

Aus MV kam der Vorschlag, die Außengastronomie mit Auflagen zuzulassen. Das setzte sich jedoch nicht durch. Gaststätten und Imbisbetriebe dürfen weiterhin nicht öffnen, aber ihre Produkte liefern oder Selbstabholung anbieten. Im Umkreis von 50 Metern darf das mitgenommene Essen nicht verzehrt werden. Außer natürlich, wenn man in diesem Umkreis wohnt. Für Essen und Trinken bleibt also die Liste DOBERAN TO GO weiterhin relevant.

Viele Geschäfte dürfen wieder öffnen

Allen voran die Baumärkte und Gartenfachmärkte wird der Einzelhandel wieder hochgefahren. Diese Märkte dürfen schon am 18. April wieder öffnen. Alle anderen Geschäfte bis 800 Quadratmeter dürfen am Montag folgen, aber mit Auflagen zur Abstandsregelung (begrenzte Personenzahl und ggf. Korbpflicht). Läden über 800 qm müssen ihre Angebotsfläche verkleinern. Ausgenommen sind alle Gewerbe, die bisher schon öffnen durften, weil sie den Grundbedarf abdecken.

Was jetzt schön öffnen darf und was nicht, sagt diese PDF:
Übersicht von Branchen, die aufgrund der SARS-CoV-2-BekämpfV geöffnet oder geschlossen sind (PDF, 0,07 MB)Stand: 06.04.2020, 16:00 Uhr

Zoos und Sportanlagen bis 2 Personen dürfen öffnen, Spielplätze und Museen bleiben zu. Auch in Zoos bleiben Gaststätten und Spielplätze geschlossen. In Bad Doberan signalisieren bereits alle Gewerbetreibenden, ihre Geschäfte wieder zu öffnen. Hier gibt es außer den ohnehin geöffneten Märkten keine Geschäfte über 800 Quadratmeter. Lediglich in der Peripherie, wie dem EKZ Walkenhagen gibt es große Geschäfte. Welche Geschäfte wieder öffnen, erfahren Sie ab Montag auf ERSTES SEEBAD.

Frisöre dürfen im Mai wieder öffnen

Eine zweite Stufe wird im Mai folgen. Die Gastronomie sieht Schwesig dann noch nicht an der Reihe, aber Frisöre dürfen am 4. Mai wieder öffnen. Allerdings müssen sie einen medizinischen Mundschutz tragen.

KITAS bleiben zu, Schulen öffnen teilweise

Die Ministerpräsidentin betonte, dass sie die Kleinen nicht „in ein Experiment schicken“ wolle. Die Abitur-Jahrgänge (12. Klasse) und die 10. und 11. Klassen werden spätestens ab 27. April wieder zur Schule gehen. Es wird an Maßnahmen gearbeitet, damit die Schüler sich nicht untereinander anstecken. Nicht zur Schule dürfen Kinder, die zur Risikogruppe gehören oder deren Eltern zur Risikogruppe gehören und natürlich auch nicht Kinder, die bereits infiziert sind oder wo COVID-19 im Hausstand festgestellt wurde.

Alle anderen Klassenstufen und die Kindergärten bleiben zu. Hier sind Kontaktverbot, Abstandsregelung und Hygiene einfach nicht sicherzustellen. Man will daran arbeiten und im zweiten Schritt im Mai schauen, was möglich ist. Die Notfallbetreuung bleibt aber bestehen und wird ausgeweitet, da ja nun mehr Eltern wieder arbeiten.

Pflegeheime und Seniorenheime bleiben tabu

Als „traurige Nachricht“ bezeichnete die Ministerpräsidentin den Entschluss, das Besuchsverbot in Senioren- und Pflegeheimen aufrecht zu erhalten. Die Betreiber sollen Möglichkeiten finden, die Bewohner anders zu beschäftigen. Das Risiko ist einfach zu groß.

An Religionsausübung wird gearbeitet

Schwesig spricht die Religionsfreiheit bzw. die Ausübung dessen an, betont aber auch, dass gerade sehr viele Ältere und damit gefährdete Personen die Gottesdienste besuchen. Hier will das Land zusammen mit den Religionsgemeinschaften an Lösungen arbeiten, um wieder persönliche Gottesdienste mit Auflagen zu ermöglichen.

Mundschutz wird dringend empfohlen

Zum Abschied sagte Manuela Schwesig in die Kameras „Und besorgen Sie sich einen Mundschutz“. Zwar gibt es auch in MV nur die Empfehlung und nicht die Pflicht, einen Mundschutz zu tragen, aber hier wird es dringend empfohlen. Schwesig erklärte, dass die Infektionsrate von 1 bis 5 auf 0,6 gesenkt wurde. Das RKI sieht 1 als vertretbar und 0,9 als nächstes Ziel an. Die Lockerungen seien nur verantwortbar, weil MV unter diesem Wert liegt, sonst würde das Land diese Maßnahmen nicht treffen. Es ist absehbar, dass diese Zahl in den nächsten Wochen durch vermehrten Kontakt wieder steigen wird. Hauptsache ist, dass sie nicht wieder über 1 steigt. 

In Bus und Bahn wird der Mundschutz verpflichtend. Hierbei ist es nicht nötig, einen Mundschutz im Sinne der rechtlichen Definition zu tragen. Es reicht auch eine selbst genähte Gesichtsmaske. Für Frisöre und auch jetzt schon für Physiotherapeuten ist aber der medizinische Mundschutz verpflichtend. Ansonsten betont die Ministerpräsidentin, das medizinische Schutzausrüstung den Medizinberufen vorbehalten sein soll.

Ja zur Corona-App, aber auch zu mehr Schutz

Die Bundeskanzlerin sprach die digitale App fürs Handy zur Nachverfolgung der Ausbreitung des COVID-19 an. Noch ist die App nicht fertig, aber sie soll freiwillig sein. Die Ministerpräsidentin bekennt sich zu der App, wenn sie freiwillig und der Datenschutz gewährleistet ist. Hintergrund der App ist, dass man mit ihr lernen kann, wie Infektionsherde entstehen und wie COVID19 sich nach der Ansteckung genau verbreitet. Aus diesen Erkenntnissen kann man Maßnahmen ableiten, die eine Ausbreitung und die Bildung von Infektionsherden vermindern oder gar verhindern.

Für das Land sei es aber wichtig, dass der Arbeits- und Gesundheitsschutz von vornherein erhöht wird. Außerdem hat Schwesig die Lieferketten im Auge. Diese müssen gesichert werden. Davon hängt nicht nur die Versorgung des nordöstlichsten Bundeslandes ab, sondern auch der Handel, der durch das Küstenland mit ausländischen Nachbarn hindurch läuft.

Dank an die Bevölkerung

Manuela Schwesig richtete ihren Dank an die Bevölkerung, einerseits für die strikte Einhaltung der Maßnahmen, die überhaupt erst diese niedrigsten Fallzahlen Deutschlands und damit einher gehend die jetzigen Lockerungen ermöglichen und zum anderen für das Verständnis und Vertrauen. Den jetzigen Stand habe man sich gemeinsam erarbeitet. Am 3. Mai treten die Verantwortlichen wieder zu einer Analyse und Beratung zu weiteren Maßnahmen zusammen – allen vorweg die Bundesregierung mit den Ministerpräsidenten. 

Die Phasen der Öffnung

Die Staatskanzlei gibt die Schritte der Öffnung folgendermaßen an:

Phase 1.0.: Öffnung ab 18.04.2020

Geöffnet werden Bau- und Gartenmärkte unter Einhaltung von Auflagen: Abstandspflicht und der dringenden Empfehlung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, Kundenbegrenzung.

 

Phase 1.1.: Öffnung ab 20.04.2020

1. Geöffnet werden Einzelhandel bis zu 800 qm geöffneter Verkaufsfläche (das gilt für alle Geschäfte bis 800 qm Verkaufsfläche, Geschäfte über 800 qm müssen ihre Verkaufsfläche entsprechend reduzieren).In Shopping-Centern/Shopping-Malls ist jeweils die Verkaufsfläche der einzelnen Geschäfte maßgeblich. Die zentralen Zugangs- und Aufenthaltsbereiche sind von Verkaufsständen freizuhalten. Der Verzehr von Getränken und Speisen in Shopping-Centern/Shopping-Malls ist untersagt.

Ausgenommen von der Verkaufsflächenbegrenzung sind Verkaufsstellen des Einzelhandels für:

a. Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte,

b. Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien,

c. Tankstellen

d. Banken und Sparkassen, Poststellen,

e. Reinigungen, Waschsalons,

f. Zeitungsverkauf,

g. Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte,

h. Großhandel

i. Kfz-Händler, Fahrradhändler,

j. Blumenläden  

k. Buchhandlungen.

Es gelten jeweils Auflagen: Abstandspflicht, dringende Empfehlung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und Kundenbegrenzung. Zugangsbeschränkungen oder Einlasskontrollen müssen sicherstellen, dass sich auf je 10 qm Verkaufs-/Verkehrsfläche nur je 1 Kunde aufhält. Insbesondere in großen Supermärkten ist sicherzustellen, dass sich auf je 10 qm nur je 1 Kunde mit einem Einkaufswagen im Geschäft aufhält.

2. Der Lehr- und Forschungsbetrieb wird in digitaler Form an den Fachhochschulen fortgesetzt bzw. beginnt an den Universitäten und der Hochschule für Musik und Theater. Neben der Abnahme von Prüfungen können auch Praxisveranstaltungen, die spezielle Labor- bzw. Arbeitsräume erfordern, unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen, wiederaufgenommen werden.

3. Geöffnet werden analog zu den Parks auch die Außenbereiche von Zoos, Tier- und Vogelparks ohne Nutzung von Gastronomie und Spielplätzen, Sportplätze und Sportanlagen für Einzel- und Paarsport unter Einhaltung von Auflagen: Abstandspflicht und Zugangsbeschränkungen.

4. Unter Einhaltung der Abstandsregelungen können Versammlungen unter freiem Himmel mit bis zu 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmern stattfinden. Abstandhalten ist Pflicht und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wird dringend empfohlen. Das Verbot von Veranstaltungen im öffentlichen Raum und privaten Feiern bleibt bestehen.

5. In Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Unterkünften für Menschen mit Behinderungen gelten besondere Schutzmaßnahmen. Das Besuchsverbot bleibt aufrechterhalten. Daneben sollen künftig verstärkt präventive Tests der Beschäftigten durchgeführt werden. Darüber hinaus besteht eine Pflicht zur Einhaltung von besonderen Hygienemaßnahmen und zum Tragen entsprechender Schutzausrüstung für das Personal.

6. Unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen werden Bibliotheken und Archive zur Öffnung zugelassen.

7. Alle geltenden Reiseregelungen für Mecklenburg-Vorpommern bleiben bestehen.

 

Phase 1.2. Öffnung ab 27.04.2020

1. Schulen

Geöffnet werden die allgemein bildenden Schulen für die Prüfungsvorbereitung und die Durchführung der Prüfungen für die Abschlussklassen mit zentralen Prüfungen (Mittlere Reife und Abitur): 

  • Klasse 10 an Regionalen Schulen und Gesamtschulen,
  • Schüler der Klasse 10 am Gymnasium, die die Mittlere Reife anstreben,
  • Klasse 12 an den regulären Gymnasien und den Gesamtschulen,
  • Klasse 13 an Abendgymnasien,      
  • sowie die beruflichen Schulen für Prüfungen und den Unterricht für Abschlussklassen. Für die Klassenstufe 11 an regulären Gymnasien und Gesamtschulen sowie Klasse 12 an Abendgymnasien werden Konsultationen ermöglicht. Der schulische Betrieb erfolgt unter Einhaltung der Abstandsregeln, der Hygienevorschriften. Für Risikogruppen unter Lehrkräften und dem weiteren pädagogischen Personal sowie den Schülerinnen und Schülern, die selbst Teil der Risikogruppe sind bzw. in einem Haushalt mit zur Risikogruppe gehörenden Personen leben, werden Erleichterungen bis hin zu Befreiungen im „Hygienerahmenplan Corona für Schulen“ vorgesehen. 

2. Kindernotbetreuung

Infektionsschutz für Kinder und Beschäftigte in der Kindertagesförderung: Keine vollständige Öffnung der Kitas und der Kindertagespflege, sondern Fortsetzung und schrittweise Ausdehnung der Notbetreuung unter Einhaltung von Hygieneerfordernissen und insbesondere durch kleine Gruppengrößen. Der Infektionsschutz aller Beschäftigten in der Kindertagesförderung hat weiterhin oberste Priorität.     

Vorbereitungszeit und Ergänzung Kinderschutz:

Um den Jugendämtern und Einrichtungen eine Vorlaufzeit einzuräumen, wird die bisherige Kindernotbetreuung bis zum 26. April fortgesetzt. Verstärkt werden auch Kinder aus Gründen des Kinderschutzes sowie aus stationären und teilstationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe aufgenommen.

 

Regelungen ab 27. April:

Ab dem 27. April wird die Notbetreuung in Schulen, Einrichtungen der Kindertagesförderung und der Kindertagespflege auf weitere systemrelevante Berufs- und Bedarfsgruppen erweitert über die bereits in der Praxis akzeptierten systemrelevanten Berufsgruppen hinaus auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

  • der ambulanten Pflegedienste
  • der veterinärmedizinischen Notfallversorgung,
  • der Krankenkassen,
  • notwendige Hilfe- und Schutzangebote der Kinder- und Jugendhilfe
  • Schwangerschaftskonfliktberatung
  • Beratungsstellen Frauen- und Kinderschutz
  • der sozialen Kriseninterventionseinrichtungen
  • des Finanz- und Versicherungswesens
  • des Flug- und Schiffsverkehrs
  • der Kindertageseinrichtungen
  • Post- und Paketzustelldienste
  • Regierungen und Parlamente
  • Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen
  • im Bereich der Informationstechnik und Telekommunikation

sowie um die Lehrkräfte an Schulen, Hebammen, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und Kindertagespflegepersonen erweitert, soweit sie für das Funktionieren der kritischen Infrastruktur zwingend notwendig sind (Unabkömmlichkeit).

Gleichzeitig wird für die systemrelevanten Berufsgruppen zur Erleichterung für die Eltern auf die 1-Elternteil-Regelung ausgedehnt.

Vereinbarkeit von Beruf und Familie (in Zeiten von Infektionsschutz):

Es bleibt dabei, dass in besonderen Härtefällen die Jugendämter (in engem Rahmen) Ausnahmen bewilligen können (Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei hochrangigem Infektionsschutz der Bevölkerung). 

3. In Bussen und Bahnen soll spätestens ab 27.04.2020 Mund-Nasen-Schutz getragen werden. 

4. Schrittweise Öffnung der öffentlichen Behörden mit Publikumsverkehr unter Einhaltung von Auflagen: Abstandspflicht und der dringenden Empfehlung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, Kundenbegrenzung.

 

Phase 1.3 Öffnung ab 04.05.2020 

1. Geöffnet werden Klassen und qualifikationsrelevante Jahrgänge der allgemein bildenden Schulen, die im nächsten Schuljahr ihre Prüfungen ablegen:

  • Klasse 9 Regionale Schulen, Gesamtschulen, Förderschule Lernen;
  • Klasse 11 reguläres Gymnasium und Gesamtschule;
  • Klasse 12 Abendgymnasium. 

In der Jahrgangsstufe 11 (12 an Abendgymnasien), deren Noten Teil der Abiturgesamtnote sind, wechseln sich Präsenz- und digitaler Unterricht ab.

2. Die 4. Jahrgangsstufe der Grundschule soll wieder ein Angebot in der Schule erhalten. Dabei werden die Gruppen geteilt, die Stundentafel reduziert und gegebenenfalls an einigen Wochentagen flexible Lernangebote oder auch Konsultationen ermöglicht. Gleiches gilt für alle 4. Jahrgangsstufen an Förderschulen, die nach dem Grundschulrahmenplan unterrichtet werden.

3. Öffnung von Friseuren mit Mund-Nasen-Schutzpflicht und nur nach Terminvereinbarung.

 

III. Prüfung für weitere Stufen

1. Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern wird unter Berücksichtigung der weiteren Beschlüsse der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder und der Bundeskanzlerin im Austausch mit Fachexperten und Fachexpertinnen sowie den Landkreisen und kreisfreien Städten und Betroffenen die Erfahrungen aus der Phase 1 auswerten, um im Lichte dieser und deren Bewertungen weitere Schritte für die Phase 2 zu erörtern und zu beschließen.

2. Alle Veranstaltungen bleiben bis auf Weiteres untersagt. Großveranstaltungen bleiben bis einschließlich 31.08.2020 untersagt.

3. Die Theaterspielzeit 2019/2020 ist beendet.

4. Mecklenburg-Vorpommern ist Tourismusland Nummer 1. Die derzeitigen Maßnahmen zur Verlangsamung der Ausbreitung des Coronavirus treffen diese Branche deswegen besonders hart. Daher wird es in der nächsten Woche ein Spitzengespräch der Ministerpräsidentin und des Wirtschaftsministers mit Vertretern der Gastro- und Tourismusbranche zur Erörterung der Frage geben, wie der Tourismus wiederbelebt werden kann, ohne dass dabei der gesundheitliche Schutz der Bevölkerung gefährdet wird, geben.

5. Insbesondere weitere zu erörternde Themen:

Phase 1 

  • Die Justizministerin wird mit der Nordkirche und den weiteren Glaubensgemeinschaften in der nächsten Woche ins Gespräch treten über die Frage, ab wann und unter welchen Bedingungen Zusammenkünfte jedweder Glaubensgemeinschaften in Kirchen, Moscheen,     Synagogen, Kapellen und anderswo stattfinden können.
  • Die Öffnung von Campingplätzen (Dauercamper) für Bürgerinnen und Bürger aus MV und die Einreise nach MV zur Nutzung der eigenen Zweitwohnung zum 27.04.2020 werden geprüft.
  • Öffnung von Fahrschulen
  • Öffnung von sozialen Beratungseinrichtungen
  • Einreiseregelungen für Inhaber von Jagdpachten 

Phase 2

  •  Öffnung der Kinderspielplätze (außen).
  • Ausstellungen und Museen unter Einhaltung von Auflagen, Abstandspflicht und Besucherbegrenzung.
  • Weitere Schritte in den Bereichen Schule und Kita mit neuen Konzepten.
  • Medizinische Versorgung Alten- und Pflegeheime.

 

Video von der Pressekonferenz:
https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Corona-Weiter-Kontaktverbot-Schulen-oeffnen-teilweise,coronavirus1414.html

Immer die neuesten News auf Facebook
gibt es in der Facebook-Gruppe Bad Doberan-Heiligendamm.

Kommentar hinterlassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert