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MV-Plan für Juni: Hotels und Gaststätten dürfen wieder 100% geben, Tagestourismus bleibt verboten

Hotels, Campingplätze und gewerbliche Unterkünfte dürfen wieder 100% Auslastung erreichen, Gaststätten wieder bis 24 Uhr öffnen. Schwimmbäder und Saunen, Freizeitparks und Spielhallen dürfen öffnen, Wettkämpfe und Breitensport ohne Körperkontakt stattfinden und Theater und Bühnen wieder spielen. Heimbesuche, Feiern  und Veranstaltungen werden gelockert.

Die nächste Stufe der Rakete zurück aus dem Lockdown wird am 15. Juni gezündet. Die Fallzahlen in Mecklenburg-Vorpommern (aktuell 777 Fälle bisher) lassen es zu, auch wenn weltweit Corona immer noch auf dem Vormarsch ist. In der letzten ganzen Woche gab es 13 Neuinfektionen in MV.

Der Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern ist angelaufen, Hotels, Ferienwohnungen, Pensionen, Gästehäuser, Gaststätten, Museen und Sehenswürdigkeiten haben seit einiger Zeit wieder geöffnet. Doch die 60-Prozent-Regel erschwert den Gastgebern das Leben und der fehlende Tagestourismus lässt immer noch viele Bereiche lahm liegen. Auch an den Schulen und Kindergärten läuft es schlecht. Nun sind wichtige Maßnahmen beschlossen worden:

 

60%-Regel fällt

Die gewerblichen Anbieter von Unterkünften durften bisher nur 60% ihrer Betten belegen. Ein rentabler Betrieb ist für Hotels erst ab 70-80% möglich, Gewinne erst darüber. Darum öffneten eine Reihe Hotels gar nicht erst und blieben viele Unterkünfte geschlossen. Alle die öffneten, erlebten einen Ansturm. Manche mussten gleich zur Eröffnung das Buchungssystem abschalten, weil die 60% schon durch die bereits getätigten Buchungen erreicht waren, andere hatten die 60% schon nach wenigen Tagen erreicht. Ab 15. Juni dürfen alle Betten wieder vermietet werden und alle Gastgeber ihre Unterkünfte wieder zu 100% auslasten.   

 

Gaststätten dürfen bis 24 Uhr öffnen

Auch bei den Gaststätten fällt eine Einschränkung. Zum Anfang durften sie nur bis 19 Uhr öffnen, mussten also dann schließen, wenn die Gäste normalerweise kommen. Später wurde die Schließzeit auf 23 Uhr verlegt, nun auf 24 Uhr. Open End bleibt also verboten und die Auflagen bleiben bestehen. 

 

Bars und Kneipen dürfen öffnen

Die wirkliche Neuerung ist, dass auch Bars und Kneipen öffnen dürfen. Viele Gastwirte standen vor dem Aus, weil reine Kneipen und Bars nicht öffnen durften. Ab dem 15. Juni können sie täglich bis 24 Uhr öffnen – mit denselben Auflagen, wie Gaststätten.

 

Veranstaltungen bis 300 Personen, Familienfeiern bis 50 Personen 

Die Grenze der Teilnehmer für Veranstaltungen im Freien ohne Bewirtung wird von 100 auf 300 erhöht. Gleiche Veranstaltungen drinnen dürfen mit 100 Teilnehmern stattfinden. Die Zahl der Teilnehmer bei Familienfeiern zuhause oder in angemieteten Räumen oder Gaststätten wird auf 50 erhöht.

 

Sport ohne Körperkontakt und Zuschauer

Breitensport und auch Sportveranstaltungen und Wettkämpfe werden bei Sportarten ohne Körperkontakt wieder erlaubt. Allerdings ohne Zuschauer. 

 

Besuche in Pflegeheimen leicht gelockert

Viele Pflegebedürftige verspürten Einsamkeit, weil sie nicht mehr besucht werden durften. Manch Demenzkranke erkannten ihre Angehörigen nicht mehr. Seit der letzten Lockerung durfte nur eine feste Person seinen Angehörigen in Pflegeheim besuchen. Jetzt dürfen zwei Personen gleichzeitig bis zu einer Stunde in der Woche zu Besuch kommen oder eine Person zwei Stunden in der Woche.  

 

Hort öffnet während der Ferien

Abgesehen von den bundeseinheitlichen Regeln, wie Förderunterricht während der Ferien ermöglichen die Regeln des Landes auch werktägliche Öffnungen der Horte während der Ferien. Kinder von arbeitenden Eltern können 6 Stunden täglich betreut werden, bei Bedarf und auf Antrag auch bis zu 10 Stunden. Die Mehrkosten trägt das Land. Die Einschulungen werden von den Schulen organisiert. Alle Kinder sollen eingeschult werden. In Bad Doberan läuft das z.B. im 45-Minuten-Takt pro Klasse im kleinen feierlichen Rahmen mit begrenzter Teilnehmerzahl vorzugsweise draußen ab.

Kein Tagestourismus, kein Club, keine Disco

Tagestourismus bleibt in MV verboten. Wer einreist, muss wenigstens eine Übernachtung nachweisen können. sofern er nicht die Kernfamilie (Eltern und Geschwister) besucht. Clubs und Discotheken bleiben geschlossen. Hier sollen Konzepte erarbeitet werden.

Darüber hinaus gelten die nicht geänderten Regeln weiter und die bundesweiten Regeln natürlich auch für Mecklenburg-Vorpommern.

 

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