Weiter Tagestourismus-Verbot in MV: Was das für Tagesgäste und Urlauber bedeutet
UPDATE: Ab 4. September dürfen wieder Tagesgäste nach Mecklenburg-Vorpommern reisen. Alle Infos hier: MV macht auf
Der Tagestourismus in Mecklenburg-Vorpommern bleibt noch weiter verboten. Aber nicht für alle und schon gar nicht für Einheimische. Die Regeln sorgen für Verwirrung und Unmut. Hier gibt es Klarheit:
Wann ein Gast ein Tagesgast ist
Zunächst muss man unterscheiden zwischen den Gästegruppen. Es gibt Übernachtungsgäste und es gibt Tagesgäste. Übernachtungsgäste dürfen ins Land (sofern sie nicht aus einem Risikogebiet kommen), Tagesgäste jedoch dürfen nicht von außerhalb nach Mecklenburg-Vorpommern kommen.
Übernachtungsgast ist, wer wenigstens eine Übernachtung nachweisen kann. Wildcamping zählt nicht dazu, aber ob es ein Campingplatz oder ein Luxushotel ist, spielt keine Rolle. Es sollte eine Buchungsbestätigung mitgeführt werden, um die Übernachtung zu belegen. Betrug durch Buchung und sofortige Stornierung lohnt sich nicht mehr: Die Polizei ist dem auf die Schliche gekommen und fragt in der Unterkunft nach. Letztlich führen die bisherigen Betrugsfälle auch nur dazu, dass die Anbieter von Unterkünften durch die Reservierung dann nicht genutzter und nicht bezahlter Betten geschädigt wurden und ihre Stornoregeln verschärfen und die ehrlichen Gäste indirekt für die Ausfälle bezahlen.
Tagesgäste haben keine Buchungsbestätigung, somit ist hier der Fall klar: Sie dürfen nicht nach MV kommen. In Schleswig-Holstein und Niedersachsen hingegen sind Tagesgäste erlaubt. Allerdings gibt es im Gegensatz zu MV dort mehr Regulierung, wie Strandampeln und vorgegebene Laufwege. Auch haben einige Orte ihre Promenaden und Seebrücken gesperrt, während das in Mecklenburg-Vorpommern nicht üblich ist.
Familienbesuche auch als Tagesgast erlaubt
Wer die Kernfamilie oder eine Feier besucht, der darf auch mit der Familie am Strand spazieren gehen. Hier ist es etwas komplizierter, das nachzuweisen. Man kann mit einer Kopie der Geburtsurkunde und dem Personalausweis seine Familie nachweisen und man kann mit einer Einladung beweisen, dass man zu einer Feier möchte. In speziellen Fällen sollte man aber bei der Corona-Hotline nachfragen: Tel. 0385/588 11311 – Montag bis Freitag, außer an Feiertagen.
Einheimische Tagesgäste dürfen sich frei bewegen
Auch Einheimische mit Erst- oder auch Zweitwohnsitz in MV können sich im Land frei bewegen. Der Schweriner kann in Rostock Hafenflair erleben, der Anklamer in Boltenhagen Seeluft schnuppern und der Koserower in Ludwigslust das Schloss bestaunen. Diese Möglichkeiten bestehen schon seit Wochen.
Übernachtungsgäste dürfen Tagesausflüge machen
Übernachtungsgäste dürfen sich ebenfalls frei in MV bewegen. Wer in Güstrow Urlaub macht, darf ins erste deutsche Seebad nach Heiligendamm an den Strand, wer in Parchim übernachtet, kann in Warnemünde Schiffe gucken und wer in Graal-Müritz schläft, darf auch eine Ostsee-Inseltour machen. Übernachtungsgäste werden kaum Einschränkungen wahrnehmen – es fehlen halt nur einige Angebote, wie Stadtführungen und Stadtrundfahrten und es gibt die von zuhause bekannten Einschränkungen in den Gaststätten und Geschäften. Auch ein Ausflug nach Lübeck oder Kiel ist für MV-Urlauber möglich.
Tagestourismus durch Busreisen ist erlaubt
Eine Besonderheit ist der Bustourismus. Busreisen sind sehr oft auch nur Tagesausflüge und waren darum bisher nicht erlaubt. Das ist nun wieder möglich: Busreisende können wieder mit dem Bus auf Städtetour fahren, Museen und Sehenswürdigkeiten besuchen, an Führungen teilnehmen und gemeinsam im gebuchten Restaurant essen gehen.
Die Lage vor Ort
Durch die fehlenden Tagesgäste sind bedeutend weniger Menschen in MV unterwegs. Dafür sind aber die Unterkünfte mit steigender Tendenz sehr gefragt, gerade weil auch der Auslands-Urlaub für viele Gäste in diesem Jahr ausfällt. Es sind noch nicht alle Betten am Markt und selbst wenn es Vollbelegung gäbe, sind ja seit 2018 nicht signifikant viele neue Betten entstanden, sodass es selbst bei Vollbelegung nicht voller werden kann, als an anderen Sommerferien-Wochenenden. Die Lage ist entspannt, es gibt noch freie Betten und die Anbieter von Unterkünften haben eine kleine Chance, wenigstens den Verlust zu mildern oder zu stoppen.
Der fehlende Tagestourismus und die fehlenden Veranstaltungen sind eher ein Problem für Gastronomen, Dienstleister, Künstler und Kulturschaffende und für die Gewerbetreibenden, die sich ganz auf den Tourismus eingestellt haben. Das sind enorme volkswirtschaftliche Schäden und hier hilft nur: Wiederkommen, sobald es geht.
Die Gründe für diese Regelungen
Warum sind Tagesgäste nicht erlaubt, Übernachtungsgäste aber doch und was ist bei Busreisen anders?
Diese Fragen stellen die Menschen immer wieder. Es gibt im Infektionsschutz zwei Ziele: 1. Die Ausbreitung des Virus verhindern und 2. Die Ausbreitung nachvollziehen.
Ein Übernachtungsgast ist ein registrierter Gast. Wenn bei ihm COVID-19 festgestellt wird, kann man die Infektionskette gut nachvollziehen: Der Wagenmeister, der Concierge, das Zimmermädchen, der Kellner, der Masseur – sie alle können getestet werden und so findet man den Herd der Ausbreitung. Ob sich nun der Gast angesteckt hat oder ob er Leute angesteckt hat – das lässt sich nachverfolgen. Auch in den Gaststätten, denn da muss er ebenfalls seinen Namen hinterlassen. Die Daten gehen bei den Gesundheitsämtern zusammen. Nur sie – und natürlich der Betroffene selbst – haben einen Überblick über die Kontakte des Infizierten. Dasselbe gilt für Busreisende – auch sie sind genau registriert.
Tagestouristen hingegen lassen sich nicht registrieren. Das wäre ein interessanter Ansatz, um wirklich von jedem auch die Kurtaxe zu bekommen, aber datenschutzrechtlich gibt es da noch viele Hürden, auch wenn das Infektionsschutzgesetz da mehr Möglichkeiten gäbe. Tagestouristen haben ganz ähnliche Kontakte, wie Übernachtungsgäste. Vielleicht sogar weniger, weil sie nicht in einem Hotel mit viel Personal übernachten. Aber ihre Infektionsketten lassen sich nicht nachvollziehen, wenn sie nicht selbst genau sagen können, mit dem sie wann und wo in Kontakt gekommen sind. Und dabei ist nicht die Rede vom Ladenbummel oder vom Museumsbesuch. Tagesgäste nutzen auch touristische Angebote, bei denen sie länger mit Fremden in Kontakt kommen. Genau das soll vermieden werden.
Aber es gibt noch ein Problem: Da ja Einreisen aus Risikogebieten verboten sind, muss das für Übernachtungsgäste und Tagesgäste gleichermaßen gelten. Bei Übernachtungsgästen kontrolliert das der Gastgeber. In Kühlungsborn wurde ein ganzer Bus zurückgeschickt, weil die Reisenden kein Attest hatten und in Vorpommern wurden Reisende nicht aufgenommen, weil sie aus einem Risikogebiet angereist sind. Die Gastgeber haben die Tabellen und sind verpflichtet, so zu handeln. Bei Tagesgästen ist es schlichtweg nicht möglich, das zu kontrollieren. Also ist es eine logische Konsequenz, das Unkontrollierbare zu verbieten und damit kontrollierbar zu machen.
Offiziell gibt es leider kaum solche Begründungen. Diese hier sind nicht von offizieller Seite, spiegeln aber auch nicht die Meinung des Autors wider. Bitte wenden Sie sich bezüglich Beschwerden oder Erleichterungen des Unmuts bitte an die Landesregierung.