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2. Lockdown in MV: Urlauber müssen Mecklenburg-Vorpommern verlassen

31.10.2020

Parallel zum zweiten Lockdown in Deutschland geht auch Mecklenburg-Vorpommern in den zweiten Lockdown. Das Beherbergungsverbot sollte hier schon vor zwei Wochen kommen, wurde aber vom Gericht gekippt. Der Ruf nach einheitlichen Regelungen wurde laut. Nun wird es für ganz Deutschland eingeführt. Was das für Urlauber, Touristen und Familienangehörige bedeutet:

 

Urlauber müssen bis 5. November abreisen

Ab 2. November sind jegliche touristische Übernachtungen verboten. Geschäftsreisende, Mitarbeiter auf Montage und ähnliche Übernachtungen bleiben möglich, aber viele große Hotels werden schließen, weil die Aufrechterhaltung des Betriebes für zu wenig Gäste sie ruinieren würde.

Wer nach dem 30.10.2020 gebucht hat, muss spätestens am 02.11.2020 abreisen. Wer vor dem 30.10.2020 gebucht hat, muss bis zum 05.11.2020 abreisen. Die Anbieter stornieren id.R. selbst. Stornogebühren fallen in diesem Fall nicht an. 

 

Tagestourismus ist verboten

Aus anderen Bundesländern darf niemand als Tagesgast nach Mecklenburg-Vorpommern kommen. Im eigenen Land bleibt es möglich, an der Ostsee spazieren oder in der Stadt bummeln zu gehen. Allerdings sind die Angebote beschränkt – Gastronomie darf nur außer Haus Speisen anbieten, Kultur findet nicht statt. 

 

Kontaktbeschränkungen auch für Familien

Zum Arbeiten darf man weiterhin nach MV kommen und auch die Kernfamilie darf weiterhin besucht werden. Das sind Eltern, Geschwister und Großeltern. Andere Verwandte, Freunde und Bekannte dürfen nicht besucht werden. Das gilt nur für Bürger aus anderen Bundesländern. Bürger Mecklenburg-Vorpommerns dürfen innerhalb ihres Landes auch Verwandte, Freunde und Bekannte besuchen.

Es gilt aber die Beschränkung auf maximal 10 Personen aus zwei Haushalten. Das gilt sowohl zuhause, als auch in der Öffentlichkeit.  

 

Märkte fallen aus

Bereits abgesagt sind der Rostocker Weihnachtsmarkt und das Warnemünder Turmleuchten. Auch Herbstmärkte, Flohmärkte und Trödelmärkte fallen im November aus. Für den Dezember liegen noch keine Pläne vor. Man wird alle 14 Tage die Maßnahmen prüfen, also spätestens Ende November wissen, ob der Lockdown beendet werden kann oder in den Dezember ausgeweitet wird.

 

Tierparks, Spielplätze… was geöffnet bleibt

Die Außenbereiche der Tierparks und Zoos dürfen weiter öffnen. Das bedeutet, dass die Hallen geschlossen werden. Verkauf am Imbiss und Automaten bleibt möglich, Aufenthalt in Gaststätten und auf den Terrassen aber nicht. Die Spielplätze bleiben diesmal überall geöffnet.

Im Kinder- und Jugendsport bis 18 Jahre bleibt das Training erlaubt – auch in Schwimmhallen, Tanzschulen und Sporthallen. Im Einzelfall können die Landkreise aber Beschränkungen vornehmen. 

Auch geöffnet bleiben KITAs und Schulen, der Einzelhandel darf diesmal auch ohne Grundversorgung geöffnet bleiben. Friseure bleiben geöffnet, Massagepraxen hingegen müssen schließen. Hier gelten dieselben Regeln, wie überall in Deutschland.

Bei der OSTSEE-ZEITUNG finden Sie auch Fragen und Antworten zu speziellen Themen:
https://www.ostsee-zeitung.de/Nachrichten/MV-aktuell/Lockdown-in-MV-Infos-zu-Zweitwohnung-Geburtstag-Familienbesuch

 

Aktuell sind in Mecklenburg-Vorpommern drei Landkreise Risikogebiete. Regelmäßige Updates gibt es hier. Der Landkreis Rostock hat ab 31.10.2020 per Allgemeinverfügungen Maßnahmen getroffen, da er auch kurz vor dem Umschalten der Corona-Ampel auf rot steht.

 

Bild von iXimus auf Pixabay

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