Spezial

MV macht früher auf: Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern fährt schon am 28. Mai und 4. Juni hoch

Für die einen ist es eine Überraschung, für die anderen längst überfällig: Mecklenburg-Vorpommern startet doch schon im Mai mit dem Tourismus und Urlauber aus anderen Bundesländern dürfen schon 10 Tage früher kommen.

Die Inzidenz in MV liegt stabil deutlich unter 50 und auch deutschlandweit scheint die dritte Welle gebrochen. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig betont, sie habe immer gesagt, wenn die Werte stabil unter 50 sind, werde geöffnet. Eigentlich hatte man damit gerechnet, dass die Inzidenz erst im Juni stabil den Wert unterschreitet und wollte für Einheimische am 7. und für Urlauber aus anderen Bundesländern am 14. Juni öffnen. Als auch noch die Impfquote als zweites Kriterium festgemacht wurde, verließ die Touristiker in MV schon wieder der Mut. Nun liefen Gastronomie und Einzelhandel wieder an, die Schulen sind seit heute wieder im Regelbetrieb und es gibt keinen Grund, mit dem Tourismus noch drei Wochen zu warten. Dass es aber so schnell geht, hätte auch keiner gedacht:

 

Am 28. Mai dürfen Bürger aus MV in MV Urlaub machen.

Ab dem 28. Mai 2021 dürfen Personen mit Erstwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern im eigenen Land Urlaub machen und somit auch beherbergt werden. Personen aus anderen Bundesländern wieder einreisen, die einen Nebenwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben oder die mit Betreibern von Campingplätzen, Vermietern von Ferienwohnungen und -häusern oder Hausbooten oder vergleichbaren Anbietern bis einschließlich 20. Mai 2021 einen Vertrag über mindestens sechs Monate für das Jahr 2021 abgeschlossen haben oder die Eigentümer oder Erbbauberechtigte oder Pächter eines auf dem Gebiet des Landes Mecklenburg- Vorpommern liegenden Grundstücks, Kleingartens oder Bootseigner mit Liegeplatz in Mecklenburg-Vorpommern sind. Diese Personen können sich von im selben Haushalt lebenden Personen begleiten lassen.

Für Einwohner Mecklenburg-Vorpommerns gibt es schon jetzt diese Möglichkeiten. Dauercampern und Hausbootbesitzern, die bis einschließlich 20. Mai 2021 einen Vertrag von mindestens 6 Monaten für das Jahr 2021 abgeschlossen haben und ihren Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben, ist es erlaubt, hier zu übernachten. Dafür müssen jedoch die eigenen sanitären Anlagen benutzt werden.

Parallel dürfen ab dem Tag auch Strandkorbvermieter und Bootsverleiher öffnen. 

 

Am 4. Juni dürfen Bürger aus anderen Bundesländern in MV Urlaub machen.

Ab 4. Juni dürfen dann auch Menschen aus anderen Bundesländern Urlaub in Mecklenburg-Vorpommern machen und die Hotels für alle wieder öffnen. Die Details werden noch geklärt, aber es zeichnet sich ab, dass weder auf die Inzidenz des Herkunftsgebietes, noch auf die des Zielgebietes geschaut wird. Auch Busreisen sind dann wieder möglich.

Auf dem Gipfel wurde beschlossen, dass Einreisende einen tagesaktuellen PCR-Test oder eine vollständige Impfung oder Genesung vorweisen müssen. Unklar ist, ob schon an der Landesgrenze oder erst in der Unterkunft. Beim Einchecken muss das Ergebnis vorgelegt werden. Weitere Details weiter unten.

Grundsätzlich wird – coronakonform – alles wieder möglich sein, das man vom Urlaub kennt. Unbedingt sollte man sich vorher informieren, wie es mit dem Frühstück und dem SPA-Bereich und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen läuft.

Da die Mitarbeiter aus der Kurzarbeit geholt und kurzfristig Lieferketten wieder aufgebaut werden müssen, kann einiges Gewohnte dieses Jahr anders sein. Die Lager der Großhändler sind meistens leer und wenn Waren erst aus Übersee importiert werden müssen, sind sie nicht so schnell da, wie die Hotels in MV wieder öffnen. Das kann sich insbesondere auf das Angebote der Gastronomie auswirken. Auch Wäschereien werden einen großen Zulauf erleben, sodass gerade bei kleinen Anbietern der Wäschewechsel unter Umständen diesmal etwas gestreckt werden muss.

Urlaub 2021 wird etwas anders sein, als noch 2019, aber im Grunde ist es, wie zuhause: In Gaststätten braucht man für drinnen einen Test, für körpernahe Dienstleistungen auch und Geimpfte, Genesene und Kinder nicht. Abstand und Maske sind überall dort Pflicht, wo man es von zuhause auch kennt. Einige Urlaubsorte haben auch für den öffentlichen Raum Regeln – Warnemünde z.B. für den Strandaufenthalt. Man muss sich 2021 deutlich mehr selbst erkundigen.

 

Tagestourismus schon jetzt für Geimpfte und Genesene, sonst ab 7. Juni

Vollständig geimpften und genesenen Personen ist es bereits seit 23. Mai erlaubt, in Mecklenburg-Vorpommern einzureisen. Ein vollständiger Impfschutz liegt vor, wenn seit der Gabe der letzten notwendigen Impfdosis eines in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoffes mehr als 14 Tage vergangen sind. Sie müssen zudem frei von coronatypischen Symptomen (z.B. Husten, Fieber, Geruchs- und Geschmacksverlust) sein. Als Genesene gelten Personen, die einen Nachweis besitzen bereits an Corona erkrankt gewesen zu sein und wenn die zugrundeliegende Testung mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monat zurückliegt. Gleiches gilt auch für genesene Personen, die bereits eine Impfdosis erhalten haben. Kinder fallen aus dieser Regelung heraus, dürfen also generell die Eltern begleiten. 

Das Beherbergungsverbot gilt weiterhin bis zum 28.05. bzw. 04.06.2021. Das bedeutet beispielsweise, dass Sie als vollständig geimpfte Person einen Tagesausflug nach Mecklenburg-Vorpommern machen dürfen, hier allerdings nicht übernachten dürfen.

Ab 7. Juni dürfen dann auch Tagesgäste ohne Impfung und Genesung nach Mecklenburg-Vorpommern kommen. Bedingung ist hier aber ein tagesaktueller PCR-Test mit negativem Ergebnis. 

 

Welche Tests erlaubt sind und wie oft zu testen ist.

Laut NDR genügen Schnelltests mit Bescheinigung und sogar mitgeführte Selbsttests. Für Geimpfte reicht der Impfpass, Genesene können sich vom Hausarzt oder behandelnden Arzt eine Bestätigung geben. Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren müssen sich auch testen lassen oder selbst testen und das Ergebnis (Bescheinigung oder Teststreifen) mitführen. Genau genommen auch beim Wandern oder am Strand. 

Bei der Anreise ist das tagesaktuelle – max. 24 Stunden alte – Testergebnis vorzulegen. Danach muss alle 3 Tage getestet werden. Ob der Vermieter das Testergebnis alle drei Tage sehen will und ob er eine Bescheinigung will oder den Selbsttest akzeptiert, sollte vorher erfragt werden. 

 

Ausnahmen gelten schon jetzt

Natürlich gibt es auch Ausnahmen vom Einreiseverbot. Menschen, die ihren Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben oder im Amt Neuhaus gemeldet sind, können nach MV kommen und können sich von im selben Haushalt lebenden Personen begleiten lassen.

Reisen aus beruflichen Gründen nach Mecklenburg-Vorpommern sind erlaubt und Reisen nach Mecklenburg-Vorpommern, um ein Mitglied Ihrer Kernfamilie zu besuchen. Als Kernfamilie gelten Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Lebensgefährten, Kinder, Eltern, Geschwister, Enkel, Urenkel, Großeltern und Urgroßeltern. Man darf zusammen mit im selben Haushalt lebenden Ehegatten, eingetragenen Lebenspartner, Lebensgefährten und (Stief-)kindern einreisen.

Reisen nach Mecklenburg-Vorpommern, damit diee Kinder eine Kita oder Schule besuchen können oder um selber eine allgemeinbildende Schule, Berufsschule oder Schule für Erwachsene hier im Land zu besuchen sind erlaubt und man darf sich von im selben Haushalt lebenden Personen begleiten lassen.

Wer an einer Hochschule in Mecklenburg-Vorpommern immatrikuliert ist, darf einreisen und sich von im selben Haushalt lebenden Personen begleiten lassen. Um zu heiraten, darf man nach Mecklenburg-Vorpommernkommen, ebenso um getauft zu werden, weil das eigene Kind getauft wird oder weil man Taufpate ist. Auch darf man einreisen, um an einer Trauerfeier teilnehmen zu können.

Reisen aus zwingenden medizinischen Gründen oder um eine unaufschiebbare Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation antreten zu können, sind erlaubt und auch Reisen nach Mecklenburg-Vorpommern, um einer rechtlichen oder moralischen Verpflichtung nachzukommen. Eine moralische Verpflichtung kann beispielsweise der Besuch eines alleinstehenden Bewohners eines Pflegeheims sein, der keine Kernfamilie mehr besitzt.

Wer über das Jagdausübungsrecht in einem Jagdbezirk in Mecklenburg-Vorpommern verfügt oder Inhaber einer entgeltlichen Jahresjagderlaubnis für einen Jagdbezirk in Mecklenburg-Vorpommern ist, darf einreisen, aber Jagdgäste, die nur für einen Tag, ein Wochenende oder ein bis zwei Wochen einreisen wollen, dürfen nicht einreisen.

Wer nach Mecklenburg-Vorpommern umziehen will und den Umzug nicht aufschieben kann, darf dies tun.  Wer zum Zwecke der Immobiliensuche einreist, darf dies tun, wenn er nachweislich als Arbeitnehmer nach Mecklenburg-Vorpommern versetzt werden, hier eine neue Arbeit aufnehmen oder hier einen neuen Unternehmenssitz begründen will.

Reisen nur durch die Bundesrepublik Deutschland oder Mecklenburg-Vorpommern durch sind erlaubt. Bitte führen Sie geeignete Schriftstücke mit sich, die belegen, dass Sie aus einem dieser Gründe nach Mecklenburg-Vorpommern reisen.

 

Weitere Öffnungen ab 1. Juni

Museen, Ausstellungen, Bibliotheken,

Ab 1. Juni dürfen außerdem Museen, Gedenkstätten, Ausstellungen, Archive und Bibliotheken wieder öffnen. Für die Ausleihe ist kein Test notwendig, ansonsten muss ein negatives Testergebnis nachgewiesen werden. Maske und Abstand bleiben Pflicht. Für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen oder auf Grund einer Behinderung von der Maskenpflicht befreit sind, gilt sie auch dort nicht, wo allgemein Maskenpflicht besteht.

Musikschulen, Jugendkunstschulen,

Auch Musikschulen und Jugendkunstschulen dürfen öffnen. Allerdings sind hier vorerst nur kleinere Gruppenveranstaltungen/Kurse sind möglich – im Innenbereich mit bis zu 15 Personen und im Außenbereich mit bis zu 25 Personen. Für Erwachsene gilt Testpflicht, für Schüler sind die Tests in der Schule ausreichend und für Kinder bis zum Schulalter gibt es keine Testpflicht. Maske und Abstand bleiben hier auch Pflicht, aber natürlich nur um möglichen Rahmen.

Freibäder und Schwimmhallen

Ab 01.06 2021 sind Freibäder für Schulsport, Vereinssport und Schwimmkurse geöffnet. Im Freien ist der normale Badebetrieb erlaubt. sind ebenfalls für Schulsport, Vereinssport und Schwimmkurse geöffnet. Zutritt für Erwachsene gibt es nur mit Test, Kinder und Schulkinder brauchen keinen Test. Hallenbäder. Der normale Badebetrieb bleibt in Hallenbädern noch verboten

Tanzgruppentraining

Ebenso ist das Tanzgruppentraining wieder erlaubt – innen mit bis zu 15 Personen und außen mit bis zu 25 Personen.

Breitensport und Profisport

Ab 1. Juni ist der Breitensport wieder erlaubt. Training im Freien ist möglich mit bis zu 25 Personen, Training in der Halle mit max. 15 Personen. Das gilt für alle Altersklassen und Sportgruppen. Beim Sport im Freien gibt es keine Testpflicht, drinnen ist ein Test erforderlich (max 24 Stunden alt)

Ab 22.06.2021 darf der Wettkampfbetrieb starten, auch vor Publikum. 

Am 01.06.2021 dürfen Fitnessstudios, Yogastudios und Tanzschulen jeweils mit einer Personenbegrenzung von 1 Person auf 10 Quadratmeter und 2 Meter Abstand beim Training wieder öffnen. Vorher ist ein Termin zu vereinbaren und es besteht Testpflicht. Schüler brauchen keinen Test, da sie in der Schule bereits 2 x getestet wurden.

Ab 22. Juni ist der Profisport vor Zuschauern wieder erlaubt – mit Hygienekonzepten.

Veranstaltungen

Ab 21. Juni können Veranstaltungen wieder starten. Allerdings gibt es Begrenzungen auf 600 Personen im Außenbereich und 200 Personen im Innenbereich, was einige Veranstaltungen wirtschaftlich nicht sinnvoll realisierbar macht. Veranstaltungen müssen nur noch angezeigt und nicht genehmigt werden, es gelten Testpflicht und Sitzplatzpflicht mit Abstand und im Inneren auch Maskenpflicht.

Am 13. Juli sollen dann die Begrenzungen gelockert werden und 800 Personen mit festen Sitzplätzen draußen teilnehmen dürfen. Zugleich sollen auch Veranstaltungen ohne festen Sitzplatz erlaubt werden. Draußen dürfen 200 und innen 100 Teilnehmer im Stehen teilnehmen. Dabei ist nicht an Tanzveranstaltungen gedacht worden, sondern an „Stehkonzerte“, was auch Bühnenauftritte mit einschließt. Reine Tanzveranstaltungen bleiben ausdrücklich verboten.

Ab 3. August gibt es eine weitere Lockerung, sodass draußen Veranstaltungen mit bis zu 1000 Teilnehmern (egal, ob stehend oder sitzend) teilnehmen können. Bis 1000 Teilnehmer muss die Veranstaltung nur angezeigt werden, mit mehr Teilnehmern muss sie erst genehmigt werden.

Kinos

Spätestens am 22. Juli sollen Kinos wieder öffnen dürfen. Autokinos können schon vorherstarten. Auch für das Kino gilt Testpflicht.

 

Kommentar hinterlassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert