Gaststätten, Ferienwohnungen und Hotels in MV öffnen wieder
05.05.2020
Hier kommt das wöchentliche Update zum Corona-Lockdown in Bad Doberan-Heiligendamm und Mecklenburg-Vorpommern. Heute gibt es viele positive Nachrichten – ein Ruck geht durch das Land. Die Gaststätten und Hotels dürfen wieder öffnen und zu Pfingsten darf wieder jeder kommen. Aber es gibt auch Einschränkungen:
Gaststätten öffnen am 9. Mai für Bürger aus MV
Nach den Geschäften und Frisören dürfen nun auch die Gaststätten wieder öffnen.
Am 9. Mai können die Gaststätten zwischen 6 und 21 Uhr öffnen. Da weiterhin Einreiseverbot gilt, können nur Gäste aus Mecklenburg-Vorpommern und Zweitwohnungsbesitzer und Dauercamper das Angebot annehmen. Ab dem 25. Mai können dann alle Urlauber aus Deutschland wieder in die Gaststätten in MV. Bars und Discotheken sollen laut NORDKURIER noch nicht öffnen dürfen.
Doch es gibt auch Einschränkungen: Es dürfen maximal 6 Personen an einem Tisch sitzen. Zwischen den Tischen und Personen müssen 1,5 Meter Abstand eingehalten werden. Die Bedienung muss einen Mund/Nasenschutz tragen. Die Gäste brauchen keinen Mund/Nasenschutz. Es gibt zwar keine Pflicht zu Reservierungen, aber es wird dringend empfohlen, mit Namen und Anschrift zu reservieren. So können Infektionsketten leichter nachvollzogen werden.
Kosmetikstudios, Massagesalons &Co. öffnen am 7. Mai
Erst am frühen Nachmittag hinzu gekommen ist die Neuerung, dass auch Kosmetikstudios, Nagelstudios, Tatoostudios, Massagesalons etc. und Museen, Ausstellungen und Besucherzentren am 7. Mai wieder öffnen dürfen.
Strandkorbvermietung, Museen & Co öffnen ab 11. Mai
Noch in Beschluss, aber schon ausgemachte Sache ist die Wiedereröffnungen von Angeboten, wie dem Fahrradverleih, der Bootsvermietung und Strandkorbvermietung. Derweil beschlossen ist die Öffnung von Museen, Ausstellungen, Besucherzentren und Kultureinrichtungen. In Zoos sollen Spielplätze wieder begehbar sein.
Hotels öffnen am 18. Mai für Bürger aus MV
Die Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen dürfen am 18. Mai wieder öffnen. Allerdings dürfen sie 60% Auslastung nicht überschreiten. Da zu der Zeit noch Einreiseverbot besteht, können nur Gäste aus Mecklenburg-Vorpommern empfangen werden.
Aufhebung des Einreiseverbots am 25. Mai
Das Einreiseverbot für alle, die nicht in Mecklenburg-Vorpommern mit dem Erstwohnsitz oder Zweitwohnsitz gemeldet sind, im Land arbeiten, jagen oder die Kernfamilie besuchen wollen oder sonstige unaufschiebbare Dinge erledigen müssen, wird am 25. Mai aufgehoben. Das bedeutet, dass ab diesem Tag dann auch Gäste aus ganz Deutschland die Hotels, Fewo, Pensionen und Gaststätten besuchen können. Allerdings dürfen auch dann weiterhin 60% Belegung nicht überschritten werden. Gemäß dem MV-Plan dürfen keine ausländischen Gäste beherbergt werden.
Kontaktverbot bis 10. Mai
Das Kontaktverbot bleibt bis 10. Mai bestehen. Es dürfen sich also weiterhin nur Personen eines Hausstandes plus eine weitere Person zusammen aufhalten. Der Mindestabstand und die Maskenpflicht laufen weiter.
Weitere Beschlüsse am 7. Mai
Über weitere Lockerungen wird derzeit beraten. Was deutschlandweit verboten ist, darf auch MV nicht erlauben, aber in der Telefonkonferenz zwischen der Bundeskanzlerin, den Ministern und den Ministerpräsidenten wurde sich darauf verständigt, auch regional unterschiedliche Lockerungen zu ermöglichen. Als Land mit den wenigsten Infektionen kann Mecklenburg-Vorpommern darum auch Lockerungen verordnen, die in Bayern noch nicht möglich sind.
So soll entschieden werden, wann Veranstaltungen als Großveranstaltungen gelten und ob das Kontaktverbot wie in Sachsen-Anhalt aufgeweicht werden kann. Dort dürfen jetzt fünf Perrsonen zusammenkommen.
Urlaub ohne Veranstaltungen
So oder so sind alle Veranstaltungen mit über 1000 Teilnehmern im ganzen Land abgesagt. Großveranstaltungen, wie die Hanse Sail, die jedes Jahr allein schon über eine Million Besucher hat, finden nicht statt. Viele Besucher, die extra deswegen kommen, werden diesmal nicht anreisen. Auch viele kleine Veranstaltungen, wie Kurkonzerte, Lesungen und Open Airs finden nicht statt, sodass der Urlaub 2020 in MV auf jeden Fall anders ist. Dafür wird es angepasste Angebote geben, die man sonst nicht hat.
Viele Fragen sind noch offen
Gilt die 6-Personen-Grenze auch bei Personen aus gleichem Haushalt? Müssen die Personen an einem Tisch auch 1,5 Meter auseinander sitzen? Gelten 60% Auslastung auch bei Fewo und Apartments – dürfen also von 4 Betten nur drei belegt werden? Wenn schon über 60% Belegungen durch Buchungen bestehen – wie sollen Hotels die Stornierung realisieren? Dürfen ausländische Gäste kommen oder nicht? Und wenn nicht – wie wird das kontrolliert? Diese und viele weitere Fragen kursieren im Netz. Antworten wird die Verordnung bringen, die aber noch in Arbeit ist.
UPDATE:
Inzwischen gibt es eine Anlage für Schutzstandards für die Gastronomie. Dieser ist zu entnehmen, wie sich Gastgeber und Gäste zu verhalten haben:
Öffnungszeiten
6:00 – 21:00 Uhr
Nachverfolgbarkeit, Reservierung und Empfang
Für Personal mit Gästekontakt
• Platzeinweisung durch Empfang notwendig
• Wenn möglich, keine Annahme von Garderobe
• Dokumentation der Kontaktdaten aller Gäste (Hauptperson), sodass eine Nachverfolgung möglicher Kontaktpersonen ermöglicht wird.
Für Gäste
• Bevorzugte Reservierungspflicht mit Angabe Kontaktdaten
Abstand
Allgemein
Die betrieblichen Abläufe sind so zu gestalten, dass zwischen Personen ein Abstand von mind. 1,50 m eingehalten wird. Dies gilt für alle betrieblichen Bereiche einschließlich der Verkehrswege, Sanitär- und Pausenräume.
Betriebsintern
• Arbeitsabläufe in allen betrieblichen Bereichen z. B. Küche, Theke, Service, Empfang
sowie an den Schnittstellen (Pass, schmutziges Geschirr zur Spülküche bringen…)
daraufhin überprüfen.
• Geeignete Posteneinteilung in der Küche bzw. Arbeits- einteilung in anderen
Bereichen. Nur so viele Personen gleichzeitig in den Arbeitsräumen einsetzen, dass der
Abstand auch tatsächlich eingehalten werden kann (ggf. Restaurantangebot auf die
verringerte Kapazität der Küche abstimmen).
• Sicherstellen, dass Lauf- und Verkehrswege breit genug sind. Einengungen (z. B.
durch abgestellte Gegenstände) beseitigen.
• Zahl der Personen bei der Benutzung der Aufzüge so be- grenzen, dass die notwendigen Abstände eingehalten werden können.
• Zeitliche Entzerrung in Sanitär- und Pausenbereichen durch geeignete (versetzte)
Gestaltung der Arbeits- und Pausen- zeiten.
Für Personal mit Gästekontakt
• Abstand zwischen fremden Gästen und Beschäftigten von 1,50 m einhalten durch
ausreichend breite Tresen. Anbringen von Markierungen am Boden zur Einhaltung des
Abstands z. B. an Bestell- und Verkaufstheken, Empfang.
• Beim Servieren und Abräumen im Restaurant sind möglichst Hilfs- mittel wie Tabletts oder Servierwagen zu nutzen, um den erforderlichen Abstand zu den Gästen einhalten zu können.
• Mindestabstand zwischen Gästen einhalten durch entsprechende Platzierung der Tische und Stühle oder z.B. Besetzung nur jedes 2. Tisches
• Tische in engen Laufbahnen (vor WCs etc.) werden nicht besetzt
• Wegeleitsystem z.B. Einbahnstraßensystem
• Beim Verstoß gegen die Abstandsregeln sind die Gäste freund- lich, aber bestimmt darauf hinzuweisen, dass dies zum Schutz der Mitmenschen zwingend erforderlich ist.
Für Gäste
• Begrenzung Personenzahl auf 6
Abtrennungen
Allgemein
Kann der Abstand von 1,50 m nicht eingehalten werden, ist zur Vermeidung der Infektionsüber- tragung eine räumliche Trennung zwischen den jeweiligen Arbeits- plätzen vorzusehen (z. B. aus- reichend hohe Barrieren aus durchsichtigem Material
wie Plexi- glas o. ä.)
Für Personal mit Gästekontakt
• Anbringen von ausreichend dimensionierten Abtrennungen an Bestell- und Verkaufstheken, Kassen, Empfängen.
• Die Abtrennung muss ausreichend stabil sein und so breit und hoch, dass der Luftstrom der davorstehenden Person den Beschäftigten nicht trifft.
Mundschutz
Allgemein
Ist bei bestimmten Tätigkeiten ein ausreichender Abstand bzw.
eine Abtrennung aus betriebs- technischen Gründen nicht möglich,
sind den Beschäftigten Mund-Nase-Bedeckungen in ausreichender
Anzahl zur Verfügung zu stellen. Die Beschäftigten
sind über die richtige Verwendung, die maximale Tragedauer
sowie die Pflege der Mund-Nase-Bede- ckungen zu unterweisen.
Betriebsintern
• Dies kann der Fall sein bei Tätigkeiten, die nur von zwei Beschäftigten zusammen
ausgeführt werden können. Dementsprechend müssen beide Personen eine Mund-
Nasen-Bedeckung tragen.
Für Personal mit Gästekontakt
• Mund-Nasen-Schutz sowie Handschuhe für Service Personal verpflichtend
Für Gäste
• Kein Mund-Nasen-Schutz für Gäste,
wenn Sie am Tisch sitzen
Die vollständige Anlage enthält auch Anweisungen zu Hygienemaßnahmen und Arbeitsschutz. Diese kann hier heruntergeladen werden:
https://www.regierung-mv.de/static/Regierungsportal/Portalredaktion/Inhalte/Corona/Dateien/Schutzstandards-Gastronomie-MV.pdf
Zum Schluss die Zahlen
Der Schaden durch Corona allein für den direkten Tourismus – Unterkünfte und Gaststätten – wird auf eine Milliarde Euro durch Umsatzverluste geschätzt. TMV-Verbandschef Tobias Woitendorf ist angesichts der Lockerungen erleichtert. Doch es gibt auch viele Schäden, die man noch gar nicht abschätzen kann. Die Anbieter von Dienstleistungen, Tagesangeboten und Kultur, die Vereine und nicht zuletzt auch all die Geschäfte, die von den Gästen leben, haben ebenfalls Umsatzausfälle von bis zu 100%. Auch die Vernetzung hat gelitten: Allein der Ausfall der Tourismusmesse ITB hat MV über 350.000 Euro Schaden an vertraglich gebundenen Kosten beschert. Das ist wenig angesichts dessen, was die ITB bewirkt: Auf der Plattform werden jedes Jahr Geschäfte im Wert von etwa 7 Milliarden Euro angebahnt. In diesem Jahr keine einzige.
Die Zahl der Corona-Infektionen seit Testbeginn liegt Stand heute Morgen in MV bei 702. Damit ist der nächste Hunderterschritt erreicht. Vor 5 Tagen waren es noch 696 Infizierte. Um eine Person auf 99 gestiegen ist die Zahl der Infizierten, die sich im Krankenhaus befanden oder befinden. Ein Todesfall ist seit letzter Woche hinzu gekommen, sodass jetzt 19 Corona-Tote zu beklagen sind. Trotzdem bleibt Mecklenburg-Vorpommern im positiven Sinne das absolute Schlusslicht vor Bremen mit 875 Fällen. Die beiden Nordländer bilden allerdings eine Ausnahme: Schleswig-Holstein hat 2800 Fälle, Niedersachsen 10425 und Hamburg 4843. Selbst Sachsen-Anhalt als das Bundesland mit den drittwenigsten Corona-Fällen hat mit 1579 Fällen mehr als MV und Bremen zusammen. Die Ursachen sind vielfältig und nicht allein mit der Bevölkerungsdichte zu erklären, denn die ist bei Bremen größer als in MV. Der Altersdurchschnitt und auch das Einkommen und damit die Reisefreudigkeit spielen eine Rolle, die TBC-Impfungen in der DDR hingegen wohl nicht. Dafür gibt es noch keine Anhaltspunkte.
Am 7. Mai wird es wieder etwas zu berichten geben. Sie erfahren ES dann hier.