Spezial

Keine Ferien in MV für Gäste aus deutschen Risikogebieten: Beherbergungsverbot in Mecklenburg-Vorpommern

UPDATE 20.10.2020: GERICHT ERKLÄRT PFLICHT ZUM CORONATEST VOR DER EINREISE FÜR UNZULÄSSIG.

09.10.2020
Die beiden Tourismusspitzenreiter in Deutschland sind sich auch hier einig: Die Landesregierung in Schwerin folgt dem Vorstoß aus München und so verhängt nach Bayern auch Mecklenburg-Vorpommern ein Beherbergungsverbot für Gäste aus deutschen Risikogebieten. Ein Alleingang der beiden Länder ist es diesmal nicht: Außer Thüringen und Nordrhein-Westfalen machen alle mit. Thüringen ist dagegen, NRW hingegen nicht generell, setzt es aber noch nicht um. Bremen und Berlin sehen noch Klärungsbedarf, da sie einerseits Städte und andererseits Bundesländer sind. Beide sind gerade erst selbst Risikogebiete geworden. Mecklenburg-Vorpommern sticht auch hier wieder mit besonders scharfen Regeln hervor. Hier sind die Fakten, Stand heute. Alle nachfolgenden Regeln gelten zunächst bis 22.10.2020.

 

Für wen gilt das Beherbergungsverbot?

Das Beherbergungsverbot gilt nur für touristische Reisen, dementsprechend auch nur für Beherbergungsbetriebe und private Vermieter von Zimmern auf Zeit und Ferienwohnungen. Auch Zweitwohnungen zählen als touristische Nutzung. Wer seine Zweitwohnung in MV aufsucht und aus einem Risikogebiet kommt, muss sich in Quarantäne begeben.

Familienbesuche bei der Kernfamilie sind ausgenommen. Familienmitglieder aus Berlin dürfen also ihre Großeltern, Eltern, Geschwister, Ehegatten, eingetragene LebenspartnerInnen, LebensgefährtInnen, Kinder, Enkel und Urenkel in Mecklenburg-Vorpommern besuchen und müssen sich nicht in Quarantäne begeben. Das war bis zum 11.10.2020 noch nicht so ganz klar, wurde aber noch mal nachgebessert.

Alle anderen Verwandtenbesuche fallen unter die Quarantänevorschriften!

Tagesreisen aus Risikogebieten nach Mecklenburg-Vorpommern waren auch vorher schon verboten. Wer aus einem Risikogebiet zum Arbeiten nach MV kommt und hier übernachten muss, braucht nur belegen, dass er kein Tourist ist, sondern zum Arbeiten hier ist. Auch Pendler, die in MV übernachten müssen, werden beherbergt. Sie müssen es aber im Zweifel nachweisen können, ansonsten müssen sie 14 Tage in Quarantäne gehen. Ausnahmen gibt es auch für Polizisten, Juristen, medizinisches Personal und Abgeordnete bei der Rückkehr aus Risikogebieten.

Der Gesetzestext lautet so:

„1. Personen, die für Anlässe nach Mecklenburg-Vorpommern einreisen und sich in Mecklenburg-Vorpommern aufhalten oder von solchen Anlässen zurückkehren, bei denen die Anwesenheit aus rechtlichen Gründen oder zur Erfüllung einer moralischen Verpflichtung zwingend erforderlich ist;

2. Personen, die weder ihre Haupt- oder Nebenwohnung in Mecklenburg-Vorpommern haben und nach Mecklenburg-Vorpommern einreisen und sich in Mecklenburg-Vorpommern aufhalten, um in Mecklenburg-Vorpommern die Ehe zu schließen;

3. Personen, die zu privaten Besuchen bei Familienangehörigen (Kernfamilie), die ihren ersten Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben, nach Mecklenburg-Vorpommern einreisen und sich in Mecklenburg-Vorpommern aufhalten oder von solchen zurückkehren. Familienangehörige sind hierbei Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Lebensgefährten, Kinder, Eltern, Geschwister, Enkel, Urenkel, Großeltern und Urgroßeltern. Ein solcher Familienbesuch ist auch zusammen mit dem Ehegatten, eingetragenen Lebenspartner oder Lebensgefährten möglich.“

 

Wen trifft das Beherbergungsverbot?

Das Beherbergungsverbot gilt für alle Gebiete, in denen die Infektionszahlen bei über 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen liegen. Das ist derzeit in den Berliner Stadtteilen Neukölln, Tempelhof-Schöneberg, Friedrichshain-Kreuzberg und Mitte der Fall. Das sind zwar nur einige Bezirke, aber zusammen sorgen sie sogar dafür, dass die ganze Stadt Berlin den Wert überschreitet. Weiterhin liegen Bremen und Bremerhaven, die Landkreis Vechta und Cloppenburg in Niedersachsen, Esslingen in Baden-Württemberg und die Städte Hamm, Herne und Remscheid in Nordrhein-Westfalen, der Landkreis Esslingen bei Stuttgart und die Städte Rosenheim und Frankfurt am Main über dem Wert. Das Emsland und einige Kreise im Ruhrgebiet stehen kurz vor der kritischen Marke.

Es ist nicht entscheidend, ob man in einem Risikogebiet wohnt. Das Verbot gilt auch dann, wenn man sich in den vergangenen zwei Wochen in einem Risikogebiet aufgehalten hat.

Hier gibt es die ständig aktuelle Karte mit Risikogebieten nach (Land)kreisen:

https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4

 

Was ist, wenn man aus einem Risikogebiet kommt?

Die Corona-Landesverordnung besagt, dass Touristen aus Risikogebieten nur dann einreisen dürfen, „wenn ein ärztliches Zeugnis vorhanden ist, welches bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für eine Infektion mit dem Coronavirus Sars-CoV-2 vorliege“. Dieses Attest darf nicht älter als 48 Stunden sein. Dennoch besteht die Verpflichtung, sich unverzüglich für 14 Tage häuslich abzusondern. Die Quarantäne kann durch das zuständige Gesundheitsamt verkürzt werden, wenn eine weitere PCR-Testung nach 5 bis 7 Tagen ebenfalls negativ ausfällt.

 

Was muss man bei der Einreise nach MV tun?

Man kann sich zuhause testen lassen und bei negativem Ergebnis trotzdem einreisen. Der Haken: Der Test darf nicht älter als 48 Stunden sein. Man muss also zuhause eine Testmöglichkeit finden, die das Ergebnis innerhalb von 48 Stunden liefert. In Risikogebieten haben die Labors aber ohnehin schon mehr zu tun. Einen Anspruch auf einen Corona-Test gibt es nicht. Corona-Tests sind in erster Linie für das Gesundheitswesen zu nutzen und nachrangig für Touristen. Mit einem positiven Test braucht man gar nicht erst los fahren – er muss negativ ausfallen.

In MV angekommen muss man sich einem zweiten Test unterziehen und diesen selbst bezahlen. Bis zum Eintreffen des Testergebnisses gilt man als in Quarantäne befindlich, muss sich also dementsprechend verhalten. Fällt der zweite Test negativ aus, wird die Quarantäne aufgehoben und darf man sich frei bewegen.

 

Was macht man, wenn der Corona-Test positiv ausfällt?

Im Prinzip zuhause bleiben, denn es macht keinen Sinn, seinen Urlaub anzutreten. Tut man es dennoch, muss man sich am Urlaubsort sofort in Quarantäne begeben und das örtliche Gesundheitsamt informieren. Praktisch wird es aber kaum möglich sein, sich in Quarantäne zu begeben, weil ja niemand Leute aus Risikogebieten beherbergen darf. Man muss dem Anbieter der Unterkunft den Fall schildern und mit ihm absprechen, ob man das gebuchte Zimmer nutzen darf, um sich dort in Quarantäne zu begeben. Die Unterkunft darf nur mit Genehmigung des Gesundheitsamtes verlassen werden. Wenn man eine Zweitwohnung oder seine Kernfamilie in MV hat, kann man sich dort in Quarantäne begeben, hat dann aber letztlich auch nichts von der gebuchten Unterkunft und steckt möglicherweise andere an.

 

Wo gibt es Corona-Tests und was kosten sie?

Den Test macht der Hausarzt oder eine spezielle Praxis für Reisemedizin. Man sollte vorher anrufen. Die Testzentren sind nicht für Corona-Tests für Urlauber gedacht.

Wer einen Test für die Anreise zum Urlaubsort braucht, hat in der Regel keine Krankheitssymptome. In diesem Fall wird der Test von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen. Die Kosten liegen für Privatpatienten laut Gebührenverordnung bei etwa 120 Euro pro Person für die Laboranalyse. Hinzu kommen 20 Euro für den Abstrich beim Arzt.

 

Was ist, wenn man den Urlaub stornieren muss?

Die Rechtslage ist noch unklar. Experten gehen davon aus, dass dort, wo das Beherbergungsverbot greift, die Kosten an den Gast zurückerstattet werden müssen und keine Stornierungsgebühren anfallen. Der Hotelverband hingegen sieht den Gast in der Verantwortung und die Zahlungspflicht bestehen bleiben. Die Hoteliers befürchten Stornierungen aus ganz anderen Gründen: Keine Lust auf Corona-Tests oder keine Lust mehr auf Urlaub.

Die Verbände raten, sich rechtzeitig mit dem Vermieter oder Hotel in Verbindung zu setzen. Wenn er rechtzeitig informiert ist und die Unterkunft schnell wieder belegen kann, ist er meistens kulant. Ansonsten kann es helfen, sich auf eine Verschiebung zu einigen.

 

Was kostet ein Verstoß gegen die Corona-Auflagen?

Die Frage ist einfach beantwortet: Wer gegen die Auflagen verstößt und erwischt wird, zahlt in MCV mindestens 500 Euro, im schwersten Fall 2.000 Euro.

 

Wo gibt es weitere Infos?

Die Zentrale Hotline der Landesregierung zum Thema Coronavirus n MV beantwortet kompetent selbst kniffige Fragen. Sie erreichen sie Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) von 9 bis 18 Uhr unter 0385/588 113 11 zum normalen Festnetztarif.

Ihr zuständiges Gesundheitsamt in Mecklenburg-Vorpommern finden Sie hier:

https://www.lagus.mv-regierung.de/Gesundheit/Gesundheits%C3%A4mter/

 

Alle Angaben Stand 09.10.2020 und ohne Gewähr.
Bild von pasja1000 auf Pixabay

Kommentar hinterlassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert