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Locker durch den Sommer: MV lockert weiter Corona-Schutzmaßnahmen

Bevor sich die Landesregierung in Schwerin in die Sommerferien verabschiedet, lockert sie noch einiges von den harten Corona-Maßnahmen, an denen sie mit Blick auf die Inzidenzen monatelang stur festhielt. Zugleich fürchtet sie auch schon die 4. Welle.

DIESER BEITRAG WURDE AM 11.06.2021 VERÖFFENTLICHT.
DEN LETZTEN AKTUELLEN STAND FINDEN SIE HIER:

https://erstes-seebad.de/corona-aktuell-das-ist-der-letzte-stand/

 

UPDATE 15.06.2021: Zusätzlich zu den nachstehenden Lockerungen gibt es weitere Lockerungen bei der Testpflicht und Maskenpflicht. Einige der nachstehenden Regelungen werden damit ungültig. Die Testpflicht alle 3 Tage entfällt, die Maskenpflicht auf Parkplätzen ebenso. 

 

Zum 11. Juni wurden folgende Lockerungen beschlossen:

Hallenbäder und Spaßbäder und Saunen dürfen wieder für die Allgemeinheit öffnen. Die Öffnung der Saunen und Pools in den Hotels wird damit vorgezogen. Es besteht generell Testpflicht, die bei Hotelgästen durch die reguläre Testpflicht alle 3 Tage abgedeckt wird.

Indoor-Spielplätze und Indoor-Freizeiteinrichtungen dürfen wieder öffnen. Es besteht Testpflicht. Weiterhin ist die Öffnung der Kinos möglich – mit Sitzabstand, Personenbegrenzung und Testpflicht.

Erlaubt ist auch die Öffnung von Spezialmärkten und Jahrmärkten ohne Volksfest­charakter (z.B. Flohmärkte, Handwerkermärkte). Auch Zirkusse dürfen wieder öffnen und Messen stattfinden.

Chöre und Musikensembles dürfen wieder auftreten. Prostitution darf wieder stattfinden – da es sich um körpernahe Dienstleistungen handelt, muss aber ein tagesgültiger Negativ-Test vorgezeigt werden.

Im Rahmen von privaten Zusammenkünften in Gaststätten ist das Tanzen ausdrücklich erlaubt. Weiterhin nicht möglich sind Tanzveranstaltungen in Clubs, Diskotheken oder anderen gastronomischen Einrichtungen.

Private Zusammenkünfte sind in Gaststätten (im abgetrennten Bereich) mit bis zu 100 Personen möglich. Im privaten Bereich dürfen bis zu 30 Personen zusammensein. Vollständig geimpfte und genesene Personen zählen jeweils nicht mit.

Bei Trauungen und Trauerfeiern dürfen nun bis zu 50 Personen in geschlossenen Räumen und bei Trauungen und Beisetzungen im Freien bis zu 100 Personen teilnehmen.

Bei Gruppenangeboten (z.B. in Musikschulen, in der Jugendarbeit, beim Sport, bei Chören) gibt es eine Erhöhung der Gruppengrößen auf 30 Personen im Innenbereich und 50 Personen im Außenbereich.

Bei Veranstaltungen gibt es eine Erhöhung der Personenzahlen auf 600 Personen im Freien und 200 im Innenbereich – jeweils mit Sitzplatz, im Innenbereich zusätzlich mit Maske und Test.

Bei kleineren Veranstaltungen dürfen bis zu 250 Personen im Außenbereich auch ohne Sitzplatzpflicht teilnehmen, aber mit Maskenpflicht, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten wird.

Größere Veranstaltungen sind im Innenbereich mit bis max. 1.250 Personen, aber nur mit Sitzplätzen möglich und im Außenbereich mit bis zu 2.500 Personen mit Ausnahmegenehmigung durch das zuständige Gesundheitsamt.

Der Trainings-, Spiel- und Wettkampfbetrieb im Freizeit-, Breiten- und Leistungssport in allen Sportarten – auch mit Zuschauenden ist wieder erlaubt. Demonstrationen sind mit bis zu 400 Personen unter freiem Himmel und 200 in geschlossenen Räumen erlaubt und mit Ausnahmegenehmigung jeweils höhere Personenzahlen möglich.

Beschlossen wurde auch die Aufhebung der strikten Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum. Es gilt die Empfehlung, die Zahl der Kontakte möglichst gering und den Personenkreis konstant zu halten. Weiterhin verboten sind Gruppenfeiern in der Öffentlichkeit, also zum Beispiel in Parks oder am Seeufer.

Für die Schüler wurde kurz vor den Ferien der Wegfall der Maskenpflicht in der Schule auch im Unterricht und im Hort beschlossen. Auf den Gängen und in den Treppenhäusern muss die Maske aber aufgesetzt bleiben. Die Maskenpflicht für Beifahrer im Auto wird auch aufgehoben, außer für Taxen und Busse. Für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen oder auf Grund einer Behinderung von der Maskenpflicht befreit sind, gilt sie auch dort nicht, wo allgemein Maskenpflicht besteht.

Pflegeheime dürfen wieder ohne Beschränkungen besucht werden, aber Personal und Besucher sind weiterhin zu testen.

Allgemein wurde die Maskenpflicht aufgehoben bei Veranstaltungen im Freien am Sitzplatz mit Abstand. Außerdem entfällt bei Veranstaltungen im Freien die Testerfordernis.

Die Landesregierung lockert zwar angesichts der trotz leichtem Anstieg immer noch niedrigen Inzidenz von unter 35, aber sie warnt vor einer 4. Welle im Herbst und bereitet sich darauf vor. Mit einer Überschreitung der Inzidenz von 35 werden Lockerungen wieder zurückgenommen.

 

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