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MV-Gipfel vom 24.02.2021: Stufenplan in Arbeit, noch kein Urlaub in Sicht

Der MV-Gipfel ist vorbei, die Ergebnisse liegen vor. Der Tourismus kommt darin schon mal vor, aber ohne Stichtag und nur für Einheimische. Auch alles andere betrifft nur Einwohner. Hier sind die Details:

UPDATE: AKTUELLE INFOS GIBT ES HIER

Öffnungen am 1. März

Am 1. März dürfen die Frisöre wieder öffnen. Das gilt für ganz MV, auch für die Gebiete mit hoher Inzidenz, wie aktuell der Landkreis Vorpommern-Greifswald. Es gibt Beschränkungen – man muss einen Termin machen und es dürfen sich keine Wartenden in den Studios aufhalten.

Ebenso öffnen am 1. März die Gartenbaucenter. Bei Baumärkten mit Gartenabteilung darf nur die Gartenabteilung öffnen, der Baumarkt nicht. Bestellung und Abholung bleibt für Baumärkte aber erlaubt, wenn sie es anbieten.

Im Landkreis Vorpommern-Rügen und im Landkreis Rostock dürfen ab 1. März Nagelstudios, Fußpflege und Kosmetik öffnen. Mit einer Inzidenz von unter 35 gelten die beiden Regionen als Testregionen.

 

Öffnungen am 8. März

Am 8. März dürfen dann im ganzen Land Nagelstudios und Anbieter von Fußpflege und Kosmetik öffnen. Medizinische Fußpflege war auch während des Lockdowns erlaubt.

Außerdem dürfen nun die Außenbereiche der Zoos und Tierparks öffnen. Hallen, wie das Darwineum und Polarium in Rostock und auch Tropenhaus, Affenhaus & Co. bleiben zu. Die Gaststätten dürfen Essen zum Mitnehmen anbieten, das aber auch hier erst in 50 Metern Entfernung verzehrt werden darf.

 

Inzidenz ist maßgeblich

Wenn die Inzidenz über 150 steigt, können die Öffnungsschritte zurückgenommen oder Schließungen angeordnet werden.

 

Stufenplan regelt weitere Lockerungen

Ergänzend zum MV-Plan soll ein Stufenplan erstellt werden, der die weiteren Öffnungen bei einer Inzidenz von unter 35 regelt. Die 35 wurde in der Konferenz zwischen Bund und Ländern als neuer Richtwert festgelegt, aber nicht für alle Bereiche. So gilt für die Präsenzpflicht an Schulen in MV ein Richtwert unter 50.

Der Stufenplan soll regeln, dass folgende Bereiche nacheinander öffnen: Zuerst der Einzelhandel, dann die Gastronomie, der Inlandtourismus, Fitnesscenter, Sport, Kultur usw.

 

Tourismus erst nur für Bürger im eigenen Land

Urlaub zu Ostern in MV ist erst einmal nur für die Bürger Mecklenburg-Vorpommerns im eigenen Land zu erwarten. Dabei ist noch nicht entschieden, ob es Übernachtungs- oder Tagestourismus geben soll oder beides. Ziemlich sicher ist, dass zu Ostern noch kein Urlaub für Bürger aus anderen Bundesländern und Ländern in Mecklenburg-Vorpommern möglich sein wird.

 

Familienbesuche noch offen

Auch die Familienbesuche in MV sind nach diesem Gipfel noch ungeregelt. Im Moment darf die Kernfamilie besucht werden, aber es dürfen nur ein Hausstand und eine Person eines weiteren Hausstandes zusammenkommen, Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Wenn also eine Familie mit zwei Kindern die Großeltern besucht, muss ein Erwachsener (also ein Elternteil) auf den Besuch verzichten.

 

Ausnahmen bleiben bestehen

Unberührt bleiben folgende Ausnahmen:

Erst- oder Zweitwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern oder im Amt Neuhaus gemeldet.
Betroffene können sich von im selben Haushalt lebenden Personen begleiten lassen.

Reisen aus beruflichen Gründen nach Mecklenburg-Vorpommern.

Reisen nach Mecklenburg-Vorpommern, um ein Mitglied der Kernfamilie zu besuchen. Als Kernfamilie gelten Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Lebensgefährten, Kinder, Eltern, Geschwister, Enkel, Urenkel, Großeltern und Urgroßeltern. Sie können zusammen mit Ihren im selben Haushalt lebenden Ehegatten, eingetragenen Lebenspartner, Lebensgefährten und Stiefkindern einreisen.

Reisen nach Mecklenburg-Vorpommern, damit die Kinder eine Kita oder Schule besuchen können oder um selber eine allgemeinbildende Schule, Berufsschule oder Schule für Erwachsene hier im Land zu besuchen. Betroffene können sich von im selben Haushalt lebenden Personen begleiten lassen.

Immatrikulation an einer Hochschule in Mecklenburg-Vorpommern. Betroffene können sich von im selben Haushalt lebenden Personen begleiten lassen.

Eigentümer, Erbbauberechtigt oder Pächter eines auf dem Gebiet des Landes Mecklenburg-Vorpommern liegenden Grundstücks, Kleingartens oder Bootseigner mit Liegeplatz in Mecklenburg-Vorpommern. Sie können sich von im selben Haushalt lebenden Personen begleiten lassen.

Wer mit einem Campingplatz, Vermieter von Ferienwohnungen und -häusern oder Hausbooten oder vergleichbaren Anbietern bis einschließlich 31. August 2020 einen Vertrag über mindestens sechs Monate für das Jahr 2020 und 2021 abgeschlossen hat. Betroffene können sich von im selben Haushalt lebenden Personen begleiten lassen.

Hochzeit in Mecklenburg-Vorpommern

Reisen nach Mecklenburg-Vorpommern, um an einer Trauerfeier teilnehmen zu können.

Reisen aus zwingenden medizinischen Gründen nach Mecklenburg-Vorpommern oder um eine unaufschiebbare Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation antreten zu können.

Reisen nach Mecklenburg-Vorpommern, um einer rechtlichen oder moralischen Verpflichtung nachzukommen. Eine moralische Verpflichtung kann beispielsweise der Besuch eines alleinstehenden Bewohners eines Pflegeheims sein, der keine Kernfamilie mehr besitzt

Inhaber des Jagdausübungsrechts in einem Jagdbezirk in Mecklenburg-Vorpommern oder Inhaber einer entgeltlichen Jahresjagderlaubnis für einen Jagdbezirk in Mecklenburg-Vorpommern. Jagdgäste, die nur für einen Tag, ein Wochenende oder ein bis zwei Wochen einreisen, dürfen nicht einreisen.

Wer nach Mecklenburg-Vorpommern umziehen und den Umzug nicht aufschieben kann. Auch die Einreise zum Zwecke der Immobiliensuche ist davon erfasst, wenn man nachweislich als Arbeitnehmer nach Mecklenburg-Vorpommern versetzt wird, hier eine neue Arbeit aufnehmen oder hier einen neuen Unternehmenssitz begründen will.

Reisen nur durch die Bundesrepublik Deutschland oder Mecklenburg-Vorpommern durch und Verlassen Mecklenburg-Vorpommerns auf direktem Weg.

Bitte führen Sie geeignete Schriftstücke mit sich, die belegen, dass Sie aus einem dieser Gründe nach Mecklenburg-Vorpommern reisen.

 

Es wird schärfer kontrolliert

Gerade die Zufahrten zu den Ostseeinseln werden kontrolliert, aber auch als Touristenmagnete bekannte Orte und Sehenswürdigkeiten. Es drohen empfindliche Strafen oder auch eine Polizeieskorte, die Autofahrer des Landes verweist. Ärger droht auch unaufmerksamen Einheimischen, denn es gibt auf einigen öffentlichen Plätzen eine Maskenpflicht auch im Freien.

 

UPDATE 04.03.2021: Weiter trübe Urlaubsaussichten in MV

 

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