Spezial

MV-Plan für Juli: Lockerungen bei Feiern, Veranstaltungen, Sport und Flohmärkten, Tagestourismus nur für Busreisen

Vielleicht ist dies die vorletzte News im Corona-Spezial auf ERSTES SEEBAD. Es hat viele Lockerungen vom Corona-Lockdown gegeben und Mecklenburg-Vorpommern ist mal wegen der guten Fallzahlen voran gegangen, mal mit Blick auf die Erfahrungen der Nachbarn zurück geblieben. Nun kommen wieder große bundesweite Lockerungen mit den regionalen des MV-Plans zusammen und das wird spürbar mehr. Was nach dem 10. Juli gelockert wird:

 

Weiter kein Individual-Tagestourismus

Gleich vorweg: Individuellen Tagestourismus wird es in Mecklenburg-Vorpommern auch im Juli nicht geben. Schleswig-Holstein hatte Tagesgäste ins Land gelassen und wurde förmlich überrannt. Viele Gemeinden mussten schon am ersten Wochenende ihre Ortsgrenzen dicht machen und Tagesgäste zurückweisen. Promenaden, Seebrücken und Strände wurden gesperrt und das alles ist nicht nur ein immenser Aufwand, sondern auch ein Imageschaden. Den hat MV zwar durch das Verbot des Tagestourismus auch, aber nicht kommen dürfen, ist noch einmal ein ganz anderes Gefühl, als zu kommen und am Ziel zurückgewiesen zu werden.

Mecklenburg-Vorpommern hat gar nicht erst die Grenzen für Tagesgäste auf gemacht und kontrolliert weiter die Einreise. Man muss eine Übernachtung nachweisen können – egal, ob im Luxushotel oder auf dem Campingplatz. Eine Buchungsbestätigung reicht aus. Bei Familien genügen Personalausweis und Geburtsurkunde, bei Freunden und entfernteren Verwandten sollte man die Telefonnummer und die genaue Anschrift parat haben, damit die Ordnungshüter alle Zweifel aus dem Weg räumen können.

 

Strengere Kontrollen nach Betrugsfällen

Die Polizei kann auch bei Buchungsbestätigungen bei der Unterkunft anrufen und sich vergewissern, dass die Buchung tatsächlich gültig ist. Betrüger haben nämlich gebucht, die Buchungsbestätigung ausgedruckt, dann storniert und der Polizei die ungültige, aber nicht als solche erkennbare Buchungsbestätigung vorgelegt.

Nicht nur haben sie damit gegen geltendes Recht verstoßen, sie haben auch die Unterkünfte geschädigt. Die ohnehin schon durch die Ausfälle und dann die Belegungsgrenze gebeutelten Hotels und Pensionen und gewerblichen Anbieter von Ferienwohnungen haben auf Grund der Reservierung Zimmer nicht vergeben können. Im Idealfall sind sie sie dann kurzfristig los geworden, aber viele Gastgeber haben keine strengen Stornierungsregeln und halten das Zimmer am Anreisetag frei. Viele Gäste haben gar nicht eingecheckt, weil sie ja gar nicht vor hatten zu übernachten und haben sich als Tagesgast vergnügt. Die Hotels blieben auf den leeren Zimmern sitzen – da es keine Tagesgäste gibt, gibt es auch keine spontane Nachfrage. Das Zimmer ist also mindestens einen Tag leer und verdient das dringend benötigte Geld nicht.

Es waren keine Betrügerbanden mit kriminellen Absichten, sondern einfach eine Menge Egoisten, die einen Tagesausflug nach MV machen wollten, dafür gelogen und betrogen und Schaden angerichtet haben. Die Zeche zahlen am Ende die ehrlichen Gäste, denn die geschädigten Gastgeber müssen diese Ausfälle zusätzlich zu den ohnehin schon enormen Ausfällen wieder rein holen. Außerdem ist zu erwarten, dass viele Gastgeber die lockeren Stornierungsregeln durch strenge Regeln ersetzen – dann auch mit Stornierungsgebühren oder Fälligkeit des vollen Preises auch bei Nichtanreise. 

 

Bus-Tagesreisen erlaubt

Es gibt aber einen legalen Lichtblick für Tagesgäste. Reisebüros dürfen wieder Busreisen nach MV anbieten und auch privat gecharterte Busreisen gehören dazu. Hintergrund ist, dass bei Busreisen alle Mitreisenden registriert werden, sodass die Infektionsketten leichter nachvollziehbar sind. Gehen die Reisenden dann in Gaststätten, gelten dort ja die üblichen Regeln, wie Abstand und Listenführung und auch in Museen und beim Bummeln ziehen die AHA-Regeln – Abstand, Hygiene, Alltagsmaske. Somit sind auch Gästeführungen wieder möglich, wenn sie vorher über die Touristinformationen gebucht und die Listen der Reisenden übergeben werden.

Info: Gästeführugen in Bad Doberan-Heiligendamm

 

Keine Kontaktbeschränkungen mehr

Damit ist auch gleich das nächste Thema angesprochen: Die Kontaktbeschränkungen fallen am 10. Juli weg. In der Öffentlichkeit darf man sich wieder mit beliebig vielen Personen treffen. Da aber die Abstandsregeln weiterhin gelten, bestimmt der Raum die reale Anzahl der Teilnehmer.

 

Keine Gäste aus Risikogebieten

Nach wie vor dürfe Gastgeber keine Gäste aus Risikogebieten annehmen. Welche das sind, lässt sich seit Kurzem endlich offiziell nachvollziehen:

https://www.lagus.mv-regierung.de/Gesundheit/InfektionsschutzPraevention/Daten-Corona-Pandemie

(Klicken Sie im Kasten „Informationen für Beherbergungsstätten“ auf „Lage-Berichte“, um den Link zur PDF-Datei „Landkreise mit hohen Fallzahlen“ zu erhalten)

Wer aus diesen Gebieten kommt, kann sich den Weg sparen. Sollte es bei der Buchung noch nicht aufgefallen sein, wird spätestens bei der Anreise die Rückreise drohen. Die Polizei kontrolliert gezielt nach Kennzeichen. Aber niemand soll diskriminiert werden: Mit einem Negativattest – also einem schriftlichen Testergebnis eines Corona-Tests, der keine Anzeichen für eine Infektion mit COVID-19 darstellt, darf man Urlaub in MV machen. Der Test darf aber nicht älter als 48 Stunden sein. Sollte die Region, aus der bereits angereiste Urlauber stammen während des Urlaubs plötzlich zum Risikogebiet werden, dürfen sie trotzdem bleiben – auch ohne weitere Tests.

 

Maske bleibt Pflicht, Einkaufswagen nicht

Der Mund-Nasenschutz bleibt in öffentlichen Räumen Pflicht. Also sowohl in den öffentlichen Verkehrsmitteln als auch im Wartezimmer und beim Einkauf. Es wurde auf Bundesebene eine Task Force gebildet. Mitte Juli sollen Entscheidungen zu möglichen Lockerungen folgen.

Statt der Maske verschwindet erst einmal der Einkaufswagen aus der Pflichttabelle. Wenn die Einkaufsläden die Korbpflicht zur besseren Kontrolle der gleichzeitig im Geschäft befindlichen Personen beibehalten möchten, dürfen sie das natürlich, aber sie müssen es nicht. Es darf also auch wieder das kleine Frühstück ohne Korb zur Kasse getragen werden.

 

Lockerungen bei Veranstaltungen

Daraus ergeben sich auch mehr Möglichkeiten bei Veranstaltungen. Drinnen dürfen jetzt 200 statt 100 Menschen an Veranstaltungen teilnehmen und draußen 500 statt 300. Trotzdem gelten die Abstandsregeln und muss ein Hygienekonzept erstellt werden.

Es ist nicht zu erwarten, dass Schulen vierzehn Tage vor der Einschulung noch die Feierlichkeiten umplanen und selbst wenn sie es wollen, wird es schwierig, im Schulgebäude 200 Personen mit einem Abstand von 1,5 oder 2 Metern unterzubringen.

Großveranstaltungen bis 1000 Teilnehmer sind in Ausnahmefällen möglich. Die richtig großen Veranstaltungen im Land würden sich erst mit mindestens zehnmal, einige mit hundertmal so vielen Teilnehmern rechnen, sodass die meisten Veranstaltungen trotzdem ausfallen.

 

Flohmärkte & Co. wieder erlaubt

Während Wochenmärkte wegen der Versorgung mit Lebensmitteln und dem Grundbedarf auch weiterhin offen hatten, musste auf Flohmärkte bisher verzichtet werden. Nun dürfen auch Flohmarkt-Anbieter wieder arbeiten und Flohmärkte organisieren. In Bad Doberan findet am 17. und 18. Juli der geplante Innenstadt-Flohmarkt statt. Auch Messen sind mit entsprechenden Konzepten wieder möglich.

 

Sport wieder mit Zuschauern

Im Freizeitsport sind wieder Wettkämpfe mit Zuschauern möglich. 200 dürfen es drinnen sein und 500 draußen. Einschränkungen bei den Sportarten gibt es nicht mehr. Bei Kontaktsportarten sind die Gegner ja bekannt, sodass Infektionsketten nachvollziehbar bleiben.

 

Familienfeiern werden lockerer

Es darf bei Familienfeiern ab dem 11. Juli wieder mit jedem getanzt werden und das auch bis tief in die Nacht. Die Sperrstunde von 2 Uhr gilt hier nicht. Dann darf auch wieder außerhalb von Gaststätten gefeiert werden, also in Gemeindezentren, Vereinsheimen und soziokulturellen Zentren. Dazu darf dann auch wieder ein Buffet aufgestellt werden.

Allerdings gelten Familienfeiern nicht als Veranstaltungen, sodass hier nicht 200, sondern nur 75 Menschen zusammen sein dürfen. Das sind 25 mehr als bis jetzt der Fall. Anders als bei Veranstaltungen müssen dafür Familienfeiern nicht dem Gesundheitsamt gemeldet und auch keine Listen geführt werden.

 

Sperrstunde verlängert, Radius aufgehoben

Für Gaststätten gilt die Sperrstunde weiter. Aber sie wird um 2 Stunden verlängert auf 2 Uhr nachts. So lange dürfen die Gaststätten ab dem 11. Juli öffnen. Der Radius um eine Gaststätte oder einen Imbiss, innerhalb derer man die zur Mitnahme gekauften Speisen nicht verzehren darf, wird aufgehoben. Bisher musste man mindestens 50 Meter von der Gaststätte entfernt sein, um mitgenommene Speisen zu essen.

 

Discotheken bleiben zu

Hingegen bleiben die Diskotheken und Clubs zu. Es wäre zwar theoretisch erlaubt, die Räumlichkeiten zu öffnen, aber die Leute müssten dann beim Verlassen der Tische den Mundschutz aufsetzen und Tanzen wäre nur mit Abstand von 1,5-2 Metern erlaubt. Alle Besucher müssten sich in Listen eintragen und die Besucherzahl kontrolliert werden. Das alles würde einen hohen Personalaufwand mit Kosten bedeuten, die nicht wieder eingespielt werden können. Die Betreiber des beliebten „Sharks“ in Bad Doberan gaben darum bekannt, weiterhin nicht zu öffnen. (sh. News März bis Juni)

 

Die aktuellen Zahlen und Fakten

Mit Stand 04.07.2020 um 15:11 gibt es im Land keine neuen Corona-Infektionen. Insgesamt wurden seit März 804 Infektionen registriert, davon mussten 118 Menschen in Kliniken behandelt werden und von ihnen 21 auf Intensivstationen. Es gibt keine Erfassung von Genesungen – das RKI schätzt, dass 772 der 804 registrierten Personen inzwischen genesen sind. Bislang gab es 20 Todesfälle unmittelbar durch COVID-19. Die Dunkelziffer der Infektionen wird dreimal so hoch, wie die registrierten Fälle geschätzt.

Mecklenburg-Vorpommern hat die wenigsten Infektionen bundesweit, zugleich auch die geringste Einwohnerdichte Deutschlands. Innerhalb des Landes sind die Landkreise Vorpommern-Greifswald mit 140 und Mecklenburgische Seenplatte mit 126 die Spitzenreiter bei den Infektionszahlen. Während die Hansestadt Rostock mit 106 auf dem dritten Platz der Infektionstabelle landet, bildet der umliegende Landkreis Rostock mit 76 Fällen das landesweite Schlusslicht im positiven Sinne.  

Die Testzentren wurden reduziert und die Krankenhäuser sind wieder in den Regelbetrieb übergegangen. Ziel bleibt es, keine Neuinfektionen zu haben – auch nicht unter den Urlaubern. Das Gesundheitssystem in Mecklenburg-Vorpommern ist für die Bevölkerung zwar nicht optimal, aber gerade ausreichend und kann auch in normalen Zeiten erkrankte oder verunglückte Urlauber versorgen. Eine Pandemie kann das Gesundheitssystem aber nicht abfangen. Das ist der Hintergrund der strengen Lockdown-Maßnahmen, die MV übrigens erst unmittelbar nach Schleswig-Holstein und Niedersachsen eingeführt hat. Das zweite Ziel ist, unbedingt eine zweite Welle von Corona-Infektionen zu vermeiden. Auch wenn in diesem Falle nicht mehr das ganze Bundesland in den Lockdown geschickt werden würde, sondern höchstens einzelne Gemeinden oder Landkreise, soll auch das vermieden werden. Die aktuellen Ereignisse in Nordrhein-Westfalen sind nicht allein ein Problem des Unternehmens, das als Infektionsherd angesehen wird.

 

Nächstes Update im August

Ende Juli wird auf Bundesebene das weitere Vorgehen beraten. Am 4. August folgen dann die Beratungen auf Landesebene für weitere Lockerungen im Kleinen und große Maßnahmen ab 10. August. Vielleicht gibt es dann was Neues zum Tagestourismus in MV.

Kommentar hinterlassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert