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Neue Lockdown-Lockerungen in Mecklenburg-Vorpommern: Kontaktverbot verlängert, Schwimmbäder vor Öffnung, Schulstart geregelt

Der MV-Plan erreicht die nächste Stufe. Große Lockerungen sind diesmal nicht dabei, stattdessen wird das Kontaktverbot verlängert. Tagestourismus bleibt verboten, die 60-Prozent-Regel bestehen, Schwimmbäder öffnen, Schulstart erfolgt im Regelbetrieb.

 

Treffen von 10 Personen aus unterschiedlichen Haushalten möglich

Zwar wurde das Kontaktverbot auch in MV bis 29. Juni verlängert, aber ab dem 5. Juni dürfen sich 10 Personen aus unterschiedlichen Haushalten wieder in der Öffentlichkeit treffen. Das macht kleine Versammlungen, aber auch Gästeführungen wieder möglich. Gruppenfeiern im öffentlichen Raum bleiben aber verboten. Privat dürfen also bis zu 10 Personen aus unterschiedlichen Haushalten zusammen grillen. Gibt es einen echten Anlass, wie einen Geburtstag oder eine Hochzeit oder Trauerfeier, sind weiterhin 30 Teilnehmer möglich, aber es ist eine Liste der Teilnehmer zu führen. Eine Vereinfachung gibt es bei Selbsthilfegruppen und ehrenamtlichen Vereinen, die z, B, bis jetzt keine Mitgliederversammlungen machen konnten. Die Anmeldung soll vereinfacht werden – Veranstaltungen müssen nicht mehr genehmigt, sondern nur noch angezeigt werden.

 

Schwimmhallen öffnen in zwei Etappen

Am 8. Juni machen die Schwimmhallen und Spaßbäder wieder für das Schulschwimmen und das Vereinsschwimmen auf, ab 15. Juni sollen dann alle Badegäste wieder schwimmen gehen dürfen.

 

Schulstart mit Regelbetrieb

Zu den KITAS gibt es nichts Neues, aber die Einschulungen sind nun gesichert. Sie finden in kleinen Gruppen statt. Am 3. August beginnt das neue Schuljahr mit Regelbetrieb. Wenn die Infektionszahlen gut verlaufen, soll auch die Abstandsregel in den Schulen aufgehoben werden. Es wird aber feste Gruppen, Lehrer und Räume geben, wie jetzt schon bei den Kindergärten. Schon jetzt wird die 15er-Regel aufgehoben – wo größere Gruppen möglich sind, sollen auch mehr als 15 Schüler unterrichtet werden können – bis zur Aufhebung der Abstandsregel aber noch mit 1,5 Metern Abstand.

Bis zum Beginn der Ferien wird sich nichts ändern, in den Ferien wird es kostenlosen Förderunterricht geben und die Schulhorte geöffnet sein. Nach den Ferien werden nicht alle Schüler zur selben Zeit die Schule besuchen können.

 

Tagestourismus bleibt verboten, keine weiteren Änderungen

Weiterhin darf nur nach Mecklenburg-Vorpommern einreisen, wer mindestens eine Übernachtung nachweisen kann. Tagestourismus bleibt verboten, außer für Einheimische innerhalb Mecklenburg-Vorpommerns. Gewerbliche Unterkünfte dürfen weiterhin nur zu 60% ausgelastet werden, Gaststätten dürfen weiterhin nur zwischen 6 und 23 Uhr öffnen und Bars, Kneipen und Discotheken bleiben geschlossen.

 

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