Corona-News aus MV: Weitere Einschränkungen wegen Roter Ampel
Für Touristen hat das Folgende wohl kaum noch Relevanz, denn sie dürfen weiterhin weder als Übernachtungsgast, noch als Tagesgast nach Mecklenburg-Vorpommern reisen. Nur Familienbesuche bei der Kernfamilie sind erlaubt: Eltern, Kinder, Geschwister und mit besonderer Vorsicht auch die Großeltern. Cousin und Cousine, Onkel und Tante gehören nicht mehr zur Kernfamilie und Lebenspartner nur, wenn man nicht dauerhaft voneinander getrennt lebt. Noch komplizierter als die Regeln selbst ist ihre Durchsetzung. Im Prinzip sollte man seine Geburtsurkunde in Kopie bei sich haben, wenn man nach MV will, denn anders lässt sich die Familienzugehörigkeit nicht beweisen. Außerdem sollte der Besuchte vom Besuch wissen und man seine Nummer parat haben.
Kleiner Grenzverkehr wird verschärft
Das Land legt seinen Fokus jedoch auf eine andere Grenze: Man fürchtet in Schwerin eine zweite Welle von Tschechien über Polen nach MV herein brechen und darum soll der Kleine Grenzverkehr verschärft werden. Einkaufen in Polen wird zwar nicht verboten, aber da man nach der Rückkehr zehn, mindestens aber fünf Tage in Quarantäne muss, wird er praktisch unmöglich. Die Polizei kontrolliert an den Grenzübergängen und auch an den Routen.
Alkoholverbot in der Öffentlichkeit
Es ist eigentlich eine Regelung des Bundes, MV hatte sie aber schon vorher auf dem Fahrplan: Geht die MV-Ampel auf rot, gibt es ein öffentliches Alkoholverbot. Der Ausschank von Glühwein und allen anderen alkoholischen Getränken ist also verboten. Man will damit Menschenansammlungen vermeiden und die sind am Glühweinstand offenbar höher, als an der Imbissbude. Der Verkauf von Glühwein in Flaschen – dann aber nicht heiß – bleibt erlaubt und auch die Flasche Bier am Imbiss gibt es weiter. Nur eben ungeöffnet und ohne Glas und kein gezapftes Bier.
Schulstart in Etappen
Die Schule beginnt für alle Schüler wie gehabt am 4. Januar 2021. Allerdings dürfen nur die Schüler der 1. bis 6. Klasse in die Schulen gehen. Die 7. bis 12. Klasse wird per Distanzunterricht unterrichtet und darf erst am 7. Januar wieder in die Schulen. Das gilt auch für Berufsschüler. Freie Schulen haben eigene Regeln im Rahmen der Corona-Verordnungen, aber nicht im Rahmen der Anordnungen des Bildungsministeriums.
Der Distanzunterricht soll elektronisch stattfinden und bis 18. Dezember mit den Schülern geübt werden. Einige Schulen werden aber nicht digital arbeiten können und den Schülern Aufgabenpakete mitgeben.
Noch eine Änderung gibt es: Die Lehrer an den Grundschulen müssen die ganze Zeit einen Mund-Nasen-Schutz tragen. In der Vergangenheit gab es Fälle von Lehrern, die nach den Ferien trotz Symptomen zur Schule kamen. Auch Schüler gehen nicht in den Ferien und angesichts der Feiertage nicht in diesen Ferien zum Arzt, sodass man befürchtet, dass viele Schüler mit Infektionen zur Schule kommen.
Maskenpflicht auf öffentlichen Plätzen
Die Städte und Landkreise sollen Plätze definieren, auf denen Maskenpflicht herrschen soll. Das ist eine Maßnahme, die bei roter Corona-Ampel erfolgt. Das können belebte Plätze, aber auch Einkaufsstraßen sein. Von einer Maskenpflicht auf Parkplätzen vor Einkaufszentren ist in MV noch nicht die Rede.
Lokale Ausgangssperren
Es geht nur ums Dürfen, nicht ums Müssen und es ist ein Thema, weil die Ämter und Städte um verbindliche Regeln gebeten haben: Sie sollen in ihrem Bereich punktuell oder flächendeckend Ausgangssperren verhängen dürfen, wenn die 7-Tage-Inzidenz auf mehr als 200 steigt. Die Entscheidungen liegen bei den Landräten und Bürgermeistern.
Einschränkungen in Pflegeheimen und Kliniken
Auch in den Pflegeheimen und Kliniken gibt es Einschränkungen. Es darf pro Bewohner bzw. Patient nur eine Person pro Tag zu Besuch kommen. Man will die Einrichtungen nicht schließen, aber muss auf die zunehmenden Infektionen in gerade diesen Einrichtungen reagieren.
Weitere Entscheidungen nächste Woche
Am 15. Dezember wird über Weihnachten und Silvester entschieden. In MV will man dann eine neue Grenzregelung vorstellen. Einen Voll-Lockdown verweist Ministerpräsidentin Manuela Schwesig in das Reich der Spekulationen.