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MV beschließt weitere Corona-Lockerungen

Die Landesregierung hat heute am 22.06.2021 weitere Lockerungen beschlossen. Sie treten am Freitag, den 25.06.2021 in Kraft und gelten vorläufig bis 22.07.2021.
 
DIESER BEITRAG WURDE AM 22.06.2021 VERÖFFENTLICHT.
DEN LETZTEN AKTUELLEN STAND FINDEN SIE HIER:

https://erstes-seebad.de/corona-aktuell-das-ist-der-letzte-stand/
 
Die Maskenpflicht wird im Außenbereich ausgesetzt, bleibt aber im Innenbereich weiter bestehen – ausgenommen sind Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen oder wegen ihrer Behinderung von der Maskenpflicht befreit sind.
 
Die Testpflicht wird im Innenbereich weitgehend ausgesetzt, der Test ist nicht mehr nötig für Gastronomie, Friseursalons, Kosmetiksalons, Fitnessstudios, Kinos, Museen/Galerien und weitere (Details folgen)
 
Die Testplicht bleibt bestehen bei Einreise von Urlaubern nach MV!
 
Clubs und Diskotheken dürfen mit Testpflicht mit einer Kapazität von 50 Prozent öffnen. Tanzen und Ausschank sind erlaubt,
 
Großveranstaltungen sind im Außenbereich bis zu 15.000 Besuchern zulässig, die Absicherung erfolgt durch Hygienekonzept und Tests, für Genesene und vollständig Geimpfte ist kein Test notwendig
 
Die Inzidenz in MV liegt derzeit bei 2,1. Zukünftig werden Lockerungen und Verschärfungen an eine neue fünfstufige Corona-Ampel geknüpft. Wenn die Zahlen steigen, dann kann z.B. die Masken- und Testpflicht wieder verschärft werden.
 

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