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Freibäder, Kinos, Fahrschulen, Flugschulen, Fahrgastschiffahrt: Weitere Lockerungen in MV ab 25. Mai.

19.05.2020
Und weiter geht es mit den Lockerungen vom Lockdown in Mecklenburg-Vorpommern. Die Geschäfte, Gaststätten, Frisöre, Kosmetikstudios und Hotels durften bereits wieder öffnen, die KITAS und Schulen fahren in Stufen wieder hoch und die Fitnesstudios und Tanzschulen stehen in den Startlöchern. Fast jede Woche zwischen Dienstag und Samstag gibt es neue Corona-Lockerungen aus Schwerin. Das ist der Stand vom 19.05.2020:

 

Freibäder und Kinos dürfen öffnen

Ab 25. Mai dürfen nun auch Freibäder, Flussbäder, Strandbäder und Badeseen wieder öffnen. Auch Kinos können wieder auf machen, aber es müssen zwischen Gästen 1,5 Meter Abstand gewährleistet werden. Kinos müssen im Hygienekonzept eine gute Belüftung nachweisen. Fitnessstudios müssen 3 Meter Abstand zwischen zwei besetzten Geräten gewährleisten.

Lockerungen für Sport

Spitzensport soll ohne Zuschauer im Freien wieder möglich sein. Fitnesstudios, Tanzstudios und Yogaschiulen dürfen wieder öffnen und ab dem 25. Mai soll das Training in Sporthallen wieder möglich sein. Allerdings müssen die Sportler 2 Meter Abstand halten und die Duschen und Umkleiden geschlossen bleiben. Die Nutzungszeiten müssen namentlich erfasst werden. Beim Tanzen ist der Paartanz ohne Sicherheitsabstand erlaubt, ansonsten ist er auch hier einzuhalten und eine Teilnehmerliste zu führen.

 

Fahrgastschifffahrt, Fahrschulen und Flugschulen 

Hafenrundfahrten, wie in Rostock-Warnemünde und zum Schnatermann oder auch die Fahrt mit der MS Baltica sind wieder erlaubt und auch Flugschulen und Fahrschulen dürfen wieder arbeiten.

Gaststätten dürfen bis 23 Uhr öffnen

Auch Gastronomen können aufatmen. Sie durften zwar schon vorige Woche öffnen, aber nur bis 21 Uhr. Viele Gaststätten leben aber nicht vom Mittagstisch, sondern vom Abend. So richtig voll wird es da erst ab 17 Uhr und darum öffnen in Bad Doberan-Heiligendamm viele Restaurants auch erst am Abend. Vier Stunden waren da zu wenig. Nun darf bis 23 Uhr geöffnet werden. Open End bleibt noch verboten – das wäre auch ungerecht gegenüber Bars und Discotheken, die von noch späteren Gästen leben.

Familienfeiern auf 30 Personen erhöht

Statt bisher 25 dürfen nun 30 Personen an Familienfeiern teilnehmen. Personen aus einem Hausstand sind nicht an die Abstandsregeln gebunden, aber Familienangehörige aus anderen Hausständen sind 1,5 Meter auseinander zu setzen. Auch Familienfeiern in Gaststätten sind möglich, wenn es einen abgetrennten Raum für die Gesellschaft gibt. Es muss eine Liste mit allen Feiernden erstellt und vier Wochen aufbewahrt werden.

Keine Quarantäne für EU- und bestimmte Auslandsgäste

Gäste aus der Europäischen Union, der Schweiz, Großbritannien und Norwegen müssen nicht mehr in zweiwöchige Quarantäne, wenn sie nach Mecklenburg-Vorpommern kommen.

Weiterhin keine Tagesgäste

Tagestourismus bleibt in Mecklenburg-Vorpommern untersagt. Es muss mindestens eine Übernachtung nachgewiesen werden.

60%-Regelung bleibt

Ebenso bleibt es dabei, dass nur 60% der verfügbaren Betten belegt werden dürfen. Es sind Klagen gegen diese Regelung anhängig, über die erst entschieden werden muss.

Bars und Kneipen im Juni, Theater weiter fraglich

Gesundheitsminister Harry Glawe ließ in der Pressekonferenz durchscheinen, dass bei weiterhin guten Infektionszahlen Mitte Juni auch über eine Öffnung von Bars und Kneipen nachgedacht werden kann. Die Theater hingegen sind noch nicht im Gespräch.

Saunen und Solarien bleiben zu

Auch wenn zu einigen der oben genannten Einrichtungen eine Sauna oder ein Solarium gehört, bleiben diese geschlossen.

Die aktuellen Infektionszahlen in MV

Mecklenburg-Vorpommern hatte am Montag erstmals seit Beginn der Aufzeichnungen keine neuen Corona-Fälle gemeldet. Die Zahl der derzeitigen Infektionen beträgt 37. Am Dienstag wurden dann bis 15 Uhr wieder vier neue Fälle gemeldet. Zwei Fälle wurden auf einem Frachtschiff in der Hansestadt Rostock gemeldet, wo zwei ausländische Seeleute positiv getestet wurden. Ein neuer Fall wurde in Nordwestmecklenburg gemeldet, der vierte war noch nicht bekannt gegeben. Damit liegt die Zahl der bisher Infizierten bei 754. Von ihnen sind 20 gestorben. Die Zahl der Genesungen wird in MV nicht gemessen, aber vom RKI auf 696 geschätzt. Es wurden bislang 45.400 Tests ausgewertet.

Die wenigsten Infektionen hat nach wie vor der Landkreis Rostock mit 75 Fällen. Der Landkreis Ludwigslust-Parchim hat nicht mehr die zweitgeringste Infektionsrate. Dort sind es nun 80 Fälle und da Vorpommern-Rügen einen weniger hat, ist dieser Landkreis nun der mit den zweitwenigsten Infektionen. Spitzenreiter bleiben weiterhin der Landkreis Vorpommern-Greifswald mit 136 Fällen und der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte mit 120 Fällen. Alle anderen Landkreise haben zweistellige Infektionsraten zwischen 82 und 91. Die aktuelle Übersicht finden Sie unter https://www.lagus.mv-regierung.de/Services/Aktuelles/?id=158593&processor=processor.sa.pressemitteilung

 

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