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Ostsee-Urlaub ahoi: Tourismus in MV wird im Juni wieder hochgefahren

Die Landes-Inzidenz liegt bei 77,9, drei Ostsee-Kreise liegen unter 100, nur Vorpommern-Greifswald mit Usedom kratzt noch an der magischen Marke. Drei von fünf Landkreisen und beide Stadtkreise erfüllen also die Voraussetzungen für eine Rückkehr zu einem relativ normalen Leben. Zumal 35% der Bürger in MV auch schon ihre Erstimpfung erhalten haben. Folgerichtig mussten beim aktuellen MV-Gipfel mehr als nur Öffnungsperspektiven her. Nach langen Verhandlungen und einer Unterbrechung stehen nun die Beschlüsse: MV macht auf. Nicht alles und sofort, aber Sommerurlaub ist drin. Was alles auf dem MV-Gipfel beschlossen wurde:  

 

Schulen und KITAs sind die ersten

Wie immer wieder angekündigt, öffnet MV am 17. Mai als erstes die Schulen und Kindertagesstätten. Bei einer Inzidenz unter 100 ist – unter Pandemiebedingungen (Maske, Abstand, Hygiene) – fast alles wieder möglich, auch Schulsport im Freien. Bei einer Inzidenz von 100 bis 165 zieht die Bundes-Notbremse und gilt wieder Wechselunterricht für alle Jahrgangsstufen bzw. Notbetreuung in Grundschule und KITA. Bei einer Inzidenz über 165 gilt nur noch Notbetreuung.

Bei einer Inzidenz über 100 gilt die Pflicht, 2x in der Woche eine „Umfeldtestung“ vorzunehmen, also die Kinder zuhause oder bei Anbietern von Tests für Kinder zu testen.

1. Öffnungsschritt: Rückkehr von Kitas und Schulen aus dem Lockdown am 17. Mai 2021
Orientierung
Termin
17. Mai 2021
Landesinzidenz
Stabil unter 100 seit 7 Tagen
Impfquote
Mindestens ca. 40% (Erstimpfungen)
Erstimpfungen bei Erzieherinnen/Erziehern und Lehrkräften
Krankenhausauslastung (gesamt, ITS, Beatmung, ECMO)              
< 70% der Kapazitäten für Covid-Patienten

 

Gastronomie startet schon zu Pfingsten

Das Pfingstgeschäft ist für Unterkünfte damit zwar verloren, aber die Gastronomie darf ab 23. Mai wieder öffnen. Im Außenbereich darf jeder einkehren, in die Gaststätte selbst nur mit tagesgültigen negativen Corona-Test. Ob auch vollständig Geimpfte dazu zählen, ist noch offen. Eine Tischreservierung ist verpflichtend, aber in der Praxis geht es oft auch ohne.

 

Einzelhandel und köpernahe Dienstleistungen je nach Inzidenz

Der Einzelhandel darf am 14. Mai im Landkreis Vorpommern-Rügen wieder starten. Auch Kosmetik und Fußpflege – also körpernahe Dienstleistungen – sind dann wieder möglich. Für ganz MV ist der 25. Mai Stichtag für die Öffnung. Allerdings gilt das nicht für Regionen, deren Inzidenz 7 Tage durchgehend über 100 liegt. Hier greift die Notbremse des Bundes.

2. Öffnungsschritt: Einzelhandel, körpernahe Dienstleistungen, Gastronomie am 23./25. Mai 2021
Orientierung
Termin
23. Mai 2021 (Pfingstsonntag)
Mai 2021 (Dienstag nach Pfingsten)
Landesinzidenz

Ca. 60
Impfquote         
Mindestens ca. 41% (Erstimpfungen)
Krankenhausauslastung
(gesamt, ITS, Beatmung, ECMO)              
< 70% der Kapazitäten für Covid-Patienten

 

Tourismus startet im Juni in zwei Etappen

Urlaub in Mecklenburg-Vorpommern gibt es zuerst nur für Einheimische. Ab dem 7. Juni darf der Tourismus wieder hochfahren, aber noch niemand aus anderen Bundesländern nach MV einreisen. Sieben Tage können die Hotels und Touristiker dann nach über einem halben Jahr Pause wieder in Gang kommen, bevor dann am 14. Juni auch alle anderen Bürger wieder Urlaub in MV machen können. Der Urlaub kann sofort gebucht werden und sollte es auch, denn es wird einen Run auf die Unterkünfte geben.

Einreise nur mit Test oder Impfung

Es gibt jedoch eine Bedingung bei der Einreise: Wer nach MV kommt, muss einen tagesgültigen negativen PCR-Test vorweisen können oder seine zweite (bzw. bei Johnson&Johnson die einzige) Impfung vor 14 Tagen bekommen haben.

Auch Genesene dürfen ohne Test einreise. Doch Vorsicht: MV definiert das anders als der Bund. In MV gelten Menschen als genesen, deren Erkrankung mindestens sechs Monate zurückliegt und die eine zusätzliche Impfung zur Auffrischung erhalten haben, die wiederum mindestens zwei Wochen zurückliegt. Das sollte man mit einem ärztlichen Attest belegen. Entgegen vorherigen Befürchtungen müssen Kinder also nicht zuhause bleiben, sondern ab dem Schulalter einen PCR-Test machen. Für Kinder bis 6 Jahre entfällt die Testpflicht.

Kontrolliert wird spätestens beim Einchecken, aber es ist zu empfehlen, den Test bzw. die Belege schon beim Überschreiten der Landesgrenze dabei zu haben. Als Beleg für die Impfung gilt der Eintrag im Impfausweis, als Beleg für den PCR-Test die Testbescheinigung. Ein Selbsttest reicht also nicht aus und man sollte auch nicht erwarten, dass der Vermieter einen Selbsttest vor Ort macht oder akzeptiert. Den kann niemand gegenüber den Behörden belegen. Zum Impfausweis ist immer auch der Personalausweis vorzuzeigen. Der digitale Impfpass soll Ende Juni kommen.

Während des Aufenthalts 2x pro Woche testen

Eine weitere Bedingung für MV-Urlaub in Corona-Zeiten ist, dass jeder Besucher sich während des Aufenthalts 2x in der Woche in einem Testzentrum oder bei vergleichbaren angeboten testen lässt. Auch hier entfällt die Testpflicht für Kinder bis 6 Jahre.

3. Öffnungsschritt: Übernachtungstourismus innerhalb von MV am 7. Juni 2021
Orientierung
Termin
7. Juni 2021
Landesinzidenz
Unter 50
Impfquote         
Mindestens ca. 45% (Erstimpfungen)
Krankenhausauslastung
(gesamt, ITS, Beatmung, ECMO)              
< 70% der Kapazitäten für Covid-Patienten

4. Öffnungsschritt: Übernachtungstourismus für Gäste von außerhalb von MV am 14. Juni 2021
Orientierung
Termin
14. Juni 2021 (Montag – Ferienbeginn am Samstag, 19. Juni 2021)
Landesinzidenz
Unter 50
Impfquote         
Ca. 50 % (Erstimpfungen)
Krankenhausauslastung
(gesamt, ITS, Beatmung, ECMO)              
< 70% der Kapazitäten für Covid-Patienten

 

Veranstaltungen als Modellprojekte möglich

Die lange zu planenden Großveranstaltungen in MV sind bereits abgesagt. Es gibt aber Perspektiven für Open-Air-Kulturveranstaltungen. Die Festspiele MV, Schlossfestspiele und Klassiknacht im Zoo sollen stattfinden und einzelne Veranstaltungen mit Schutz- und Hygienekonzepten genehmigt werden.

5. Modellprojekte für Open-Air-Kulturveranstaltungen

Auf der Grundlage strikter und vom Gesundheitsamt zu genehmigender Schutz- und Hygienekonzepte können die Landkreise und kreisfreien Städte mit einer Inzidenz unter 100 durch Einzelfallentscheidung auf Antrag kulturelle Veranstaltungen unter freiem Himmel als Modellprojekte zulassen, die frühestens ab dem 10. Juni 2021 stattfinden können. Dies sind folgende Veranstaltungen:

  • Schlossfestspiele des Mecklenburgischen Staatstheaters, Alter Garten und Schlossinnenhof,
  • Klassiknacht im Zoo (Außenbereich) (Zoo Rostock & Volkstheater Rostock),
  • Schlossfestspiele Neustrelitz, Schlosspark,
  • Festspiele M-V, Kinder- und Familienkonzert, Hasenwinkel Schlosspark.

Zu den einzuhaltenden Auflagen gehören insbesondere fest zugewiesene Sitzplätze und Abstandsregeln sowie ein negativer Coronatest.

 

Kontaktbeschränkungen beachten!

In diesem Urlaub muss man rechnen. Nicht nur, weil wahrscheinlich vieles teurer wird oder nicht alles, was man sich vorgenommen hat, auch umsetzbar ist – man muss auch die Zahl der Kontakte ständig im Kopf behalten. Ein Hausstand darf sich nur mit einer weiteren Person treffen. Familienurlaub mit Oma und Opa oder Urlaub mit Freunden sind so nicht möglich. Selbst das Zusammensitzen mit Mitcampern ist ein Fall für die Mathematik. Wie groß der Hausstand ist, spielt erst mal keine Rolle und Kinder bis 14 Jahre zählen nicht mit. Auch getrennt lebende Partner zählen nun als ein Hausstand. Aber zusammen sein darf dieser Hausstand nur mit einer weiteren Person eines anderen Hausstandes.

 

Bundes-Notbremse gilt weiter

Über allen Verordnungen des Landes steht die Notbremse des Bundes. Diese gilt bis 30. Juni. Ein Teil der Regelungen gilt, wenn eine Region an drei aufeinanderfolgenden Tagen eine Inzidenz von 100 überschreitet. Die Regelungen treten dann zwei Tage später in Kraft. Weitere Maßnahmen kommen dazu, wenn ein Kreis oder eine kreisfreie Stadt drei Tage lang eine Inzidenz mehr als 150 hat. Unterschreitet eine Region die jeweilige Grenze wieder für fünf aufeinanderfolgende Tage, wird gelockert.

 

Weitere Informationen

FAQ zu Corona: https://www.regierung-mv.de/service/Corona-FAQs/
Unterkünfte in Bad Doberan-Heiligendamm: https://erstes-seebad.de/unterkuenfte/

 

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