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Neue Lockerungen in MV: Zweitwohnungsbesitzer, Dauercamper, Pächter & Co. dürfen kommen, Clubs und Autokinos öffnen und Hansa vor Zuschauern spielen

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Nach den lang ersehnten Lockerungen in Gastronomie und Tourismus gibt es nun weitere kleine Lockerungsschritte. Schulen und Sportler werden weiterhin auf später verströstet – einzig der FC HANSA Rostock darf am 22. Mai in Mannschaftsstärke und vor Zuschauern spielen.

Zweitwohnungsbesitzer dürfen ab 7. Juni wieder nach Mecklenburg-Vorpommern kommen. Zu ihnen gehören auch Pächter und Erbbauberechtigte, auch von Kleingärten und Bootsliegeplätzen. Die Begleitung von im Haushalt lebenden Personen ist erlaubt.

Ab 20. Mai dürfen sich wieder zwei komplette Haushalte treffen. Am 23. Mai dürfen Restaurants wieder öffnen – innen mit Reservierung und aktueller Testbescheinigung, außen auch ohne. Zusätzlich dürfen auch Clubs, Discotheken, Bars und Kneipen wieder öffnen – allerdings nur als Schankwirtschaft ohne Tanz und Feiern und nur bis 24 Uhr. Autokinos dürfen auch wieder öffnen – mit 1,50 Metern Abstand zwischen den Autos.

Der Einzelhandel öffnet am 19. Mai auch in den Kreisen Nordwestmecklenburg und am 20. Mai in Schwerin ohne Testpflicht und Termin. Trotzdem ist noch nicht in ganz MV das Bummeln möglich. Die Öffnung ist von den Inzidenzen der Landkreise abhängig.

Die Oberstufen der Schulen bleiben im Wechselunterricht und obgleich der FC HANSA vor 7500 Fans spielen darf, gibt es keine Konzerte vor 7500 Zuschauern und keinen Breitensport. Hinzu kommt, dass mehrere Medien berichten, weitere größere Lockerungen würden erst verkündet, wenn Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) von der Reha zurück sei, weil sie sie selbst verkünden wolle.  

 

Foto: Pixabay / Gerd Altmann

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