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KITA, Schulen, Behindertenwerkstätten, Großveranstaltungen – Das sind die nächsten Lockerungen in MV

08.05.2020
Nach der Wiedereröffnung der Geschäfte, Kosmetiksalons, Massagepraxen, Nagelstudios, Tattoostudios etc. und den morgen wieder öffnenden Gaststätten sowie den angekündigten Wiedereröffnungen der Museen, Ausstellungen und Besucherzentren und Lockerungen beim Breitensport steht nun auch der Fahrplan für die KITAs und Schulen. Das Kabinett hatte entgegen der Ankündigung schon gestern in einer etwa elfstündigen Klaustur die Konzepte aus dem ganzen Land zusammengeschrieben und konkrete Beschlüsse verfasst.

 

KITAs öffnen schrittweise

Ab dem 18. Mai dürfen die KITA-Kinder wieder in die Vorschule. Die Betreuung erfolgt werktäglich mindestens 3,5 Stunden lang. Dazu die Pressemitteilung des Sozialministeriums:

Das Kabinett hat heute weitere Schritte zur Öffnung der Kindertagesförderung in Mecklenburg-Vorpommern beschlossen. „Die sehr gute Umsetzung der Notfallbetreuung durch die Jugendämter und Kitas vor Ort und der verantwortungsbewusste Umgang der Eltern in den letzten Wochen, die zu den niedrigen Infektionszahlen beigetragen haben, geben uns die Möglichkeit dazu“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese im Anschluss an die telefonische Klausurtagung der Landesregierung. 

Auf folgende konkreten Schritte und Einzelmaßnahmen für deren Öffnung hat das Kabinett sich verständigt:

  • Beibehaltung der bisherigen erweiterten Kindernotfallbetreuung
  • Ab dem 11. Mai – Öffnung der Kindertagespflege unter Einhaltung der Hygieneempfehlungen
  • Ab dem 18. Mai – Kindertagesförderung für Kinder, die im Sommer in die Schule eintreten werden mit einer Mindestbetreuungszeit von 3,5 Stunden werktäglich (für Kinder von berufstätigen Eltern bei freien Kapazitäten mehr – Entscheidung durch Jugendämter in Zusammenarbeit mit dem Träger der Kindertageseinrichtung).
  • Ab dem 25. Mai – Einstieg in den eingeschränkten Regelbetrieb mit Zugang für alle Kinder zu den Kindergärten und Krippen mit einer Mindestbetreuungszeit von 3,5 Stunden werktäglich (für Kinder von berufstätigen Eltern bei freien Kapazitäten mehr – Entscheidung durch Jugendämter in Zusammenarbeit mit dem Träger der Kindertageseinrichtung).

„Die Kindertagesförderung ist sowohl für die Chancengerechtigkeit für alle Kinder im Rahmen der frühkindlichen Bildung, wie auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf von überragender Bedeutung“, sagte Drese. „Unser Plan berücksichtigt beide elementaren Ziele.“

Die Ministerin machte deutlich, dass der Infektionsschutz der Kinder und aller Beschäftigten in der Kindertagesförderung weiterhin oberste Priorität hat. „Jeder weitere Schritt zur Öffnung der Kitas muss sich deshalb konkret an der Entwicklung der Infektionszahlen in den einzelnen Regionen ausrichten. Je besser die Hygieneregeln umgesetzt werden, desto umfänglicher können Schritte zur weiteren Öffnung der Einrichtungen erfolgen“, so Drese.

Die Regelungen zu den Vorschulkindern rückte Drese besonders in den Fokus. Alle Kinder, die im Sommer in die Schule eintreten werden, sollen ab dem 18. Mai Zugang zu frühkindlicher Bildung haben. Dies betrifft fast 14.000 Kinder in MV. „Ihnen soll nicht nur ein Abschluss ihrer Kindergartenzeit in ihren Gruppen ermöglicht werden. Wichtig ist auch, sie in den nächsten Wochen noch auf den Übergang in die Schule vorzubereiten“, verdeutlichte die Ministerin.

In Anlehnung an die Hygieneregelungen in der Schule sind bei den Vorschulkindern Gruppengrößen von bis zu 15 Kindern akzeptabel. Die Gruppen sollen konstant zusammengestellt sein und vom gleichen Personal betreut werden. Drese: „Die Hygieneregeln einschließlich der Gruppengrößen werden fortlaufend an das Infektionsgeschehen, insbesondere für den Zeitraum ab dem 25. Mai 2020 angepasst.“

UPDATE 12.05.2020:
Die Kindergartenkinder sollen in ihre gewohnten Gruppen (z. B. Kleine Gruppe, Mittelgruppe, Große Gruppe, Vorschulgruppe) zurück kehren. Es soll pro Gruppe einen festen Erzieher geben, keine Springer. Die Gruppen müssen jede für sich einen Raum haben. Teiloffene oder offene Konzepte müssen ausgesetzt werden – die Kinder der verschiedenen Gruppen dürfen nicht miteinander spielen, schlafen, lernen etc. Weitere Details wurden nicht bekannt – das kann individuell geregelt werden. Statt 3,5 Stunden sollen die Kinder auch 6 Stunden und wenn möglich 8 Stunden in die KITA gehen können. Die Kindergärten können bestimmen, dass nur Kinder von berufstätigen Eltern 6 oder mehr Stunden betreut werden.

 

Schulen öffnen jahrgangsweise

Schulen werden ab dem 14. Mai schrittweise geöffnet. Zunächst dürfen die 1. und 2. Grundschulklassen und die Orientierungsstufenklassen 5 und 6 wieder in die Schule. Erst einmal aber nur für mindestens einen Tag pro Woche mit 6 Stunden. Das wird von Schule zu Schule variieren können, weil die Raum- und Personalsituation entscheidend ist. Dazu die Pressemitteilung des Bildungsministeriums:

In Mecklenburg-Vorpommern werden am Donnerstag, dem 14. Mai, die Schulen schrittweise für weitere Jahrgangsstufen geöffnet. Auch in Volkshochschulen, Musikschulen und Jugendkunstschulen wird in der kommenden Woche der Unterricht wieder schrittweise beginnen.

„Mir ist es wichtig, dass in diesem Schuljahr jeder Schüler und jede Schülerin noch ein verlässliches schulisches Angebot erhält. Alle sollen an mindestens einem Tag pro Woche noch Unterricht mit ihren Lehrerinnen und Lehrern machen können“, erklärte Bildungsministerin Bettina Martin. „Ergänzend wird auch das Fernlernen zuhause fortgesetzt. Gut ist, dass dann aber die Schülerinnen und Schüler ihre Aufgaben und Ergebnisse im Präsenzunterricht besprechen können. Auch die Notbetreuung für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 und für die Schülerinnen und Schüler mit komplexen Behinderungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen werden fortgeführt“, so Martin.

Aufgrund der schwierigen Rahmenbedingungen werde allerdings auch bis zu den Sommerferien ein regulärer Schulablauf nicht möglich sein: Vor dem Hintergrund der strengen Hygienevorschriften werden die Lerngruppen getrennt, so dass die Raumkapazitäten in allen Schulen äußerst begrenzt sind. Außerdem gehören ein Drittel der Lehrkräfte in MV zu den Risikogruppen und können größtenteils nicht im Präsenzunterricht eingesetzt werden. Für den Präsenzunterricht seien in den Schulen selbstverständlich weiterhin die gegebenen Hygienevorschriften einzuhalten, so Martin.

Grundschulbereich:

Bis einschließlich Mittwoch, 13. Mai, wird weiterhin die 4. Jahrgangsstufe beschult. Ab Donnerstag beginnen die Neuerungen: Für die Grundschülerinnen und Grundschüler aller Jahrgangsstufen bedeutet das, dass sie ab 14. Mai abwechselnd für mindestens je einen Tag in der Woche in die Schule gehen können. Der Präsenzunterricht soll also im Rotationsverfahren stattfinden. Das bedeutet, dass an jedem Wochentag eine andere Jahrgangsstufe die Schule besuchen kann. Dabei erhalten sie mindestens vier Unterrichtsstunden vorwiegend in den Kernfächern wie Deutsch, Mathematik und Sachunterricht. Zusätzlich soll ein Tag in der Woche angeboten werden, um Schülerinnen und Schülern gezielte pädagogische Förderangebote zu machen und Eltern-Kind-Lehrer-Sprechstunden anzubieten. Die Schulen setzen die oben genannten Grundsätze entsprechend ihren räumlichen und personellen Kapazitäten selbstständig um und informieren die Eltern in der kommenden Woche über die konkrete Umsetzung vor Ort. Angebote der außerschulischen Bildung sollen ergänzend erfolgen.

Regionalschulbereich:

In den Regionalen Schulen, dem entsprechenden Zweig der Kooperativen Gesamtschulen und auch in den Integrativen Gesamtschulen werden die Schülerinnen und Schüler an mindestens einem Tag in der Woche Präsenzunterricht erhalten. Dabei sollen mindestens sechs Unterrichtsstunden angeboten werden. Auch hier wird das Lernen zuhause weitergeführt und die Schülerinnen und Schüler werden während des Präsenzunterrichts entsprechend vorbereitet. Das Rotationsverfahren nach Jahrgangsstufen findet auch hier Anwendung. Ebenso wird ein Wochentag für Konsultationen und gezielte pädagogische Unterstützung angeboten. Das beinhaltet, dass die Schülerinnen und Schüler in der Orientierungsstufe (Jahrgangsstufe 5 und 6) ebenfalls mindestens einen Tag pro Woche beschult werden.

Förderschulbereich:

Für die sechs Förderschularten Sprache, Lernen, Hören, Sehen, körperliche und motorische Entwicklung oder emotionale und soziale Entwicklung gelten für die Jahrgangsstufen 1 bis 4 die Regelungen für den Grundschulbereich und für die Jahrgangsstufen 5 bis 9 die Regelungen für den Regionalschulbereich analog. Auch das freiwillige 10. Schuljahr an der Förderschule Lernen nimmt an der tageweisen Beschulung ab 14. Mai teil. Der Abschluss wird grundsätzlich auf Basis der bisherigen Leistungen ermittelt und sichergestellt. Sollte der Wunsch bestehen, die bisherigen Noten zu verbessern oder das Schuljahr zu wiederholen, ist dies möglich. Für die Förderschularten geistige Entwicklung oder Unterricht kranker Schülerinnen und Schüler findet eine individuelle Förderung statt, die in enger Abstimmung mit den Eltern unter Berücksichtigung der schulischen Gegebenheiten und unter Einhaltung der Regelungen des Hygieneplans erfolgt.

Gymnasialbereich:

Die weitere Öffnung der Gymnasien bzw. gymnasialen Bildungsgänge an den Gesamtschulen wird auch schrittweise erfolgen. Hier ist die Wiederaufnahme des Schulbetriebs zunächst jedoch stark von den stattfindenden Abiturprüfungen abhängig. Der geordnete Ablauf der Abiturprüfungen muss sichergestellt werden. Die Jahrgangsstufe 11 (an den Abendgymnasien die Jahrgangsstufe 12) wird Fernunterricht und Präsenzunterricht im Wechsel erhalten. Dies ist wichtig, um die inhaltlichen Anforderungen für das Abitur im Jahr 2021 zu erfüllen. Ab dem 18. Mai werden an den Gymnasien bzw. in gymnasialen Bildungsgängen auch die 10. Jahrgangsstufe wieder am Präsenzunterricht teilhaben können, der sich mit digitalem Unterricht abwechselt. Nach dem Ende der schriftlichen Abiturprüfungen (3. Juni) werden dann auch die Jahrgangsstufen 7 bis 9 tageweise wieder die Schule besuchen können.

Berufliche Schulen:

An den beruflichen Schulen wird ab dem 14. Mai der Präsenzunterricht für die erste Jahrgangsstufe in der neuen generalistischen Pflegeausbildung möglich sein. Bei Bildungsgängen, die eineinhalb, zweieinhalb oder dreieinhalb Jahre dauern, wird der Unterricht in den Vorabschlussklassen ermöglicht werden. Weiterhin wird die Beschulung der Jahrgangsstufe 12 an Fachgymnasien im Präsenzunterricht wiederaufgenommen. Vor dem Hintergrund der begrenzten räumlichen und personellen Kapazitäten in den Schulen muss auch hier eine Teilung der Klassen erfolgen und eine abwechselnde Beschulung in Präsenzunterricht und digitaler Form erfolgen.

Im Weiteren wird die Öffnung der beruflichen Schulen für weitere Vorabschlussklassen und Klassen mit Zwischenprüfungen geprüft.

Überall gilt: Wenn in einer Schule vor Ort aufgrund vorhandener Kapazitäten weitere Möglichkeiten für den Präsenzunterricht bestehen, so wird das Angebot ausgeweitet.

Volkshochschulen:

Auch außerschulische Bildungseinrichtungen werden schrittweise wieder den Betrieb aufnehmen können. In einem ersten Schritt sollen Prüfungen der höherqualifizierenden Berufsbildung (Aufstiegsfortbildungen) gemäß Berufsbildungsgesetz und Handwerksordnung zugelassen werden. Beim nächsten Schritt sollte die Möglichkeit eröffnet werden die Angebote des 2. Bildungsweges in Anspruch zu nehmen. Zusätzlich sind die Kurse der Weiterbildung für Alphabetisierung, Anpassungsqualifizierung für Erzieher, die BAMF-Integrationskurse sowie die Schulungen für pädagogische Fachkräfte wieder zu öffnen.

Danach sollte eine schrittweise Öffnung unter Auflagen für die einzelnen Weiterbildungsbereiche geprüft werden. Dies betrifft die Träger der politischen Bildung, die Volkshochschulen und alle anderen Anbieter von Bildungsmaßnahmen (Berufliche Bildung). Für alle Schritte gilt, dass bezüglich der Schutzmaßnahmen eine Anlehnung an die Maßgaben für Schulen erfolgen soll.

An den Universitäten, der HMT und den Fachhochschulen wird der Lehr- und Forschungsbetrieb in digitaler Form stattfinden. Neben der Abnahme von Prüfungen können auch Praxisveranstaltungen, die spezielle Labor- bzw. Arbeitsräume erfordern, unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen wiederaufgenommen werden.

Die Studierendenwerke nehmen den Speisenservice auf Liefer- und Mitnahmebasis wieder auf, allerdings unter strengsten hygienischen Regeln. Dabei gelten die Regelungen und Auflagen wie auch für Restaurants.

Musik- und Jugendkunstschulen werden Unterricht für Schülerinnen und Schüler geben können, die sich auf entsprechende Abiturprüfung oder auf eine Aufnahmeprüfung im musisch-künstlerischen Bereich vorbereiten. Dabei sind die Auflagen zur Hygiene zu beachten und für Sprech-, Gesangsunterricht und Unterricht an Blasinstrumenten besondere Vorkehrungen zu treffen. Einzelunterricht für andere Schülerinnen und Schüler kann unter den genannten Voraussetzungen ebenso gegeben werden. Weitere Schritte werden geprüft.

 

Auch zu den Prüfungen gibt es eine aktuelle Meldung:

In Mecklenburg-Vorpommern starten am Freitag, 8. Mai 2020, die diesjährigen Abiturprüfungen mit dem Fach Deutsch. In diesem Schuljahr können rund 6.100 Schülerinnen und Schüler an Gymnasien, Gesamtschulen, Fachgymnasien, Abendgymnasien und Waldorfschulen das Abitur ablegen. In der kommenden Woche folgen dann die Prüfungen in den Fächern Kunst und Gestaltung, Pädagogik und Psychologie, Englisch, Religion/Philosophie oder Mathematik. Die letzte Prüfung ist für Samstag, 30. Mai, im Fach Wirtschaft geplant.

Die Vorbereitungen für die Prüfungen zum Abitur und zur Mittleren Reife fanden in diesem Jahr unter den Vorzeichen der Corona-Pandemie statt. So müssen das Abstandsgebot und andere Regelungen eingehalten werden. Die Schulen haben sich mit großer Sorgfalt auf die Einhaltung der Hygienevorschriften vorbereitet, die extra für die Prüfungen erarbeitet worden sind.

„Als die Schulschließungen erfolgten, hatte der Abiturientenjahrgang bereits den notwendigen Unterrichtsstoff behandelt“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Es waren nur noch wenige Tage Schulpräsenz vorgesehen. Mir war, nachdem die Schulen sechs Wochen lang geschlossen waren, jedoch sehr wichtig, dass mit der Schulöffnung die Abschlussklassen vom 27. April bis zu den Abiturklausuren noch genügend Zeit für zielgerichtete Prüfungsvorbereitungen und Konsultationen mit den Lehrkräften haben. Ich drücke nun allen Abiturientinnen und Abiturienten für die anstehenden Prüfungswochen fest die Daumen und wünsche ihnen viel Erfolg“, sagte Martin.

In der kommenden Woche finden zudem die Prüfungen der 10. Klassen an den Regionalen Schulen und Gesamtschulen statt. Rund 4.700 Schülerinnen und Schüler streben im Schuljahr 2019/2020 den Abschluss der Mittleren Reife an. Am Montag, 11. Mai, finden die Prüfungen im Fach Deutsch statt. Am Donnerstag, 14. Mai, folgen die Prüfungen in der ersten Fremdsprache und am Montag, 18. Mai, die Prüfungen im Fach Mathematik.

„Ich wünsche allen Schülerinnen und Schülern an Regionalen Schulen und Gesamtschulen für ihre Mittlere Reife-Prüfungen gutes Gelingen und viel Erfolg“, so Bildungsministerin Martin. „Die Mittlere Reife ist ein wichtiger Schulabschluss, weil er Voraussetzung für viele Ausbildungsberufe ist. Den Schülerinnen und Schülern stehen damit viele attraktive Wege in den Beruf offen“, sagte sie.

Das Bildungsministerium hat den Schulen Hinweise für die Einhaltung der Hygiene, die Organisation und die Durchführung der schulischen Abschlussprüfungen übermittelt. Diese Hinweise sind auf den Internetseiten des Bildungsministeriums einsehbar.

 

Besuche in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern und Behindertenwerkstätten

Gestern war noch von einer festen Besuchsperson für Angehörige in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Altenheimen die Rede. In der Klausur wurde dann auch geregelt, ob und wie Behindertenwerkstätten wieder öffnen dürfen. Dazu die Pressemitteilung des Sozialministeriums:

Die Landesregierung hat heute erste Schritte zur Öffnung unter Auflagen in stationären Pflegeeinrichtungen, Tagespflegeeinrichtungen, besonderen Wohnformen und bei Angeboten und Diensten für Menschen mit Behinderungen (z. B. Werkstätten für behinderte Menschen) beschlossen.

„Für den Bereich der Pflegeheime und Wohnformen für Menschen mit Behinderungen gilt, dass Leitungen ab dem 15. Mai Ausnahmen von Besuchs- und Betretungsbeschränkungen zulassen können, soweit ein einrichtungsspezifisches Schutzkonzept vorliegt und die Einhaltung der erforderlichen Hygienestandards gewährleistet ist. Besuchsberechtigt ist jedoch nur eine feste Kontaktperson, z.B. aus der Kernfamilie“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese im Anschluss an die heutige Kabinettsklausur.

Drese: „Wir haben zur Begleitung der schrittweisen Öffnung ein Experten-Gremium installiert. Das hat ein zusätzliches Konzept mit Handlungsempfehlungen erarbeitet. Diese sollen die Grundlage für eine in wissenschaftlich-medizinischer Hinsicht fundierte schrittweise Aufhebung der Besuchs- und Betretungsbeschränkungen u.a. in stationären Pflegeeinrichtungen bilden.“ Zugleich sollen für den Fall einer möglichen Zunahme von COVID19-Erkrankungen in den Einrichtungen geeignete Interventionsmaßnahmen entwickelt werden.

„Daneben muss eine zielgerichtete bzw. anlassbezogene Testung der Bewohnerschaft und des Personals sowie eine hinreichende Ausstattung mit Schutz- und Hygienematerial sichergestellt sein“, so Drese.

Eine schrittweise Öffnung unter Auflagen (insbesondere Schutzkonzepte) wurde vom Kabinett auch für Tagespflegeeinrichtungen und Angebote und Dienste für Menschen mit Behinderungen (z. B. Werkstätten für behinderte Menschen) beschlossen. Diese gelten ab dem ab dem 18. Mai.

Auch hierzu wird das Konzept der Experten-Kommission Handlungsempfehlungen enthalten, die eine stufenweise Inbetriebnahme der teilstationären Pflegeeinrichtungen, Werkstätten für Menschen mit Behinderung, Tagesfördergruppen an diesen Werkstätten, Tagesstätten für Menschen mit Behinderung und Tagesstätten nach § 67 SGB XII wieder ermöglichen soll. Drese: „Bei den Angeboten und Diensten für Menschen mit Behinderungen beginnen wir mit der schrittweisen Öffnung der Angebote für Menschen, die keiner Risikogruppe angehören oder in kleinen gleichbleibenden Gruppen zu unterschiedlichen Zeiten tätig sind.“

 

Teilnehmerzahlen für Veranstaltungen beschlossen

Grillen mit den Nachbarn oder Freunden ist wieder möglich – ein Hausstand darf einen kompletten zweiten Hausstand treffen. Für alle Nachbarn reicht das noch nicht, aber ein Anfang ist gemacht. Manuela Schwesig hatte gestern erklärt, warum es so ist.

Familienfeiern, wie Trauungen und Beisetzungen waren auch schon während des Lockdowns möglich. Es bleibt bei maximal 25 Personen im privaten Rahmen.

Großveranstaltungen sind bis Ende August angesagt, aber bis gestern herrschte Unklarheit über die erlaubten Teilnehmerzahlen bei Veranstaltungen. Der Bund überließ das den Ländern, Mecklenburg-Vorpommern verständigte sich auch 500 Personen draußen und 200 Personen drinnen. Allerdings gilt diese Regelung erst ab Ende Juni. Die meisten Kommunen haben ohnehin alle Veranstaltungen bis Ende Juni abgesagt. Bis dahin gelten vom 18. Mai an die Regeln, dass Innen-Veranstaltungen 75 Leute umfassen dürfen und Außen-Veranstaltungen 150 Personen. Alle Veranstaltungen müssen vom Gesundheitsamt genehmigt werden und die Vorgaben gelten auch für Demonstrationen.

 

Fitnessstudios, Spielotheken, Freibäder – was folgt?

Jedesmal warten Inhaber von Fitnessstudios und Spielotheken gespannt auf die nächsten Beschlüsse und werden dann wieder enttäuscht. Was steht wann im MV-Plan? Hier gibt es einen Überblick:

Die nächste Phase von 7. bis 18. Mai umfasst die Öffnungen von Museen, Gedenkstätten, Galerien, Ausstellungen, Autokinos, Spielstätten und Schlössern, Sportplätzen, Sportboothäfen und Kletterparks. Angeln und Outdoorsport ist ab dann erlaubt, aber Trainingsgruppen müssen sich an Auflagen halten. Fahrschulen, technische Prüfstellen und Flugschulen Jagdschulen zur Berufsausbildung dürfen unter Auflagen wieder öffnen.

Phase 3 ab dem 25. Mai umfasst die Öffnung der Theater, Opern, Konzerthäuser, Clubs, Kinos und Spielstätten. Auch Freibäder können unter Auflagen und vorbehaltlich vom Gesundheitsamt genehmigter Sicherheitskonzepte wieder öffnen. Ausbildungsstätten für Bootsführerscheine, Flugscheine für die Freizeitluftfahrt sowie Jagd- und Angelschulen dürfen generell unter Auflagen wieder öffnen, auch über die Zwecke der Berufsausbildung hinaus. Der Tourismus wird wieder hochgefahren, aber Tagesgäste dürfen noch nicht kommen. Reisebusse hingegen sind erlaubt. Die Kommunalwahlen werden bis nach dem 31. Mai in die nächste Phase verschoben.

Ab 15. Juni können dann weitere Lockerungen bei den geöffneten Theatern, Opern, Konzerthäusern, Clubs, Kinos und Casinos möglich werden. Auch Tanzschulen und Indoorsportanlagen könnten unter Auflagen wieder öffnen. Ebenso kommen nun die Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen an die Reihe. Für Freizeitparks, Saunen und Wellnesseinrichtungen wird zu dieser Zeit eine Prüfung vorgenommen, um sie in der nächsten Phase auch zu öffnen. In Phase 4 wird auch die Wiederaufnahme des Regelbetriebs für KITAs und die schrittweise Öffnung der Volkshochschulen geprüft. Auch über den Regelbetrieb von Krankenhäusern und die Vergrößerung des Personenkreises bei Konfirmationen, Jugendweihen und Kommunionen werden in dieser Phase geprüft. 

Die 5. Phase hat noch kein Datum. Auf jeden Fall wird diese Phase nicht vor Ende Juni beginnen. Hier sollen Spezialmärkte, wie Flohmärkte und Mittelaltermärkte wieder öffnen können, vielfältige Sportarten und der Berufssport wieder aufgenommen werden können. Auch Indoorspielplätze sollen dann an die Reihe kommen. In dieser Phase gehen die KITAS und Schulen wieder in den Regelbetrieb unter Auflagen. Das ist aber erst nach den Sommerferien vorgesehen und für die Hochschulen ab dem Wintersemester. Messen werden unter Auflagen wieder öffnen dürfen, Versammlungen ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl stattfinden, Tagesgäste und ausländische Touristen wieder kommen dürfen. Allerdings noch unter Auflagen.  

Die anerkannten Bildungseinrichtungen für berufliche Qualifizierung und Weiterbildung, Beschäftigungsgesellschaften, Musikschulen und Jugendkunstschulen sollen über alle Phasen hinweg schrittweise wieder geöffnet werden.

Als einziges Gewerbe gibt es beim Prostitutiongewerbe keine phasenweise Lockerung. Bordelle, Zimmer und Angebote dieser Art dürfen erst in der sechsten Phase wieder öffnen, wenn alles andere wieder ohne Auflagen regulär geöffnet ist.

Diese Lockerungen im MV-Plan sind Vorhaben. Es wird alle 14 Tage dienstags die Zahl der Neuinfektionen geprüft. Bei mehr als 50 Neuinfektionen innerhalb einer Woche pro 100.000 Einwohner werden demnach Lockerungen in der betreffenden Region wieder zurückgenommen. 

„Unser Ziel ist es, eine neue Normalität hinzubekommen, in der alle wirtschaftlichen und sozialen Bereiche allmählich wieder öffnen können, ohne dabei die gesundheitliche Situation aus den Augen zu verlieren“, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig. 

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